Autor Thema: Schwerbehinderung in jeder Bewerbung angeben, auch intern?  (Read 887 times)

doeschen

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Hallo,

muss ein schwerbehinderter Bewerber die Schwerbehinderung in allen Bewerbungen an einen AG im ÖD angeben oder reicht die Angabe in einer von z. B. drei Bewerbungen, wenn man sich auf drei verschiedene Stellen bewirbt, um entsprechende Pflichten des AGs auszulösen?

Wie ist das mit internen Bewerbungen, auch evtl. von der eigenen externen E-Mail-Adresse und nicht von der internen dienstlichen E-Mail-Adresse? Muss man auch da die Schwerbehinderung angeben oder reicht es, wenn der AG im ÖD ja bereits schon aus der Bewerbung, die zur Einstellung geführt hat, weiß, dass eine Schwerbehinderung vorliegt?

Danke euch.

Viele Grüße

Johann

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Eine Schwerbehinderung musst du im Grunde gar nicht angeben. Es ist bloß hilfreich, weil der Arbeitgeber dann einschätzen kann, ob du für die Stelle in Frage kommst bzw. ob eine besondere Ausstattung vonnöten ist. Außerdem wirst du bei gleicher Eignung oft bevorzugt eingestellt.

Wenn es dir darum geht, beim Arbeitgeber gesetzliche Pflichten auszulösen, wäre es mindestens empfehlenswert in jeder Bewerbung gesondert darauf hinzuweisen, dass du zum einen Schwerbehindert bist und zum anderen bereits dort arbeitest.

Beides kann unter gehen, weil ein Personaler insbesondere in großen Behörden nicht jeden Namen kennt und weiß, dass er bereits dort tätig ist und die entsprechende Personalakte mit dem Vermerkt raussucht.
Natürlich kann es sein, dass du in der Behörde bekannt wie ein bunter Hund bist, aber generell einfach in jeder Bewerbung drauf hinweisen. Sonst könnte man sich ja auch den ganzen anderen Blödsinn wie Lebenslauf etc. sparen, weil den hat der Arbeitgeber ja eh.