Auszahlung Überstunden

Begonnen von Yonah, 18.03.2022 12:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Yonah

Ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Ich bin seit dem 01.01.2021 im ÖD beschäftigt.
Habe mein Vertrag fristgerecht zum 31.03.2022 gekündigt.
Da ich bis zum Vertragsende meine Überstunden nicht abbauen kann,
werde ich 32 Überstunden übrig bleiben.

Werden mir diese Überstunden ausgezahlt?

XTinaG

Ob sie ausgezahlt werden, kann nicht beurteilt werden. Auszuzahlen wären sie jedoch.

McOldie

§7 Abs. 7 TV-L
,,Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein. Das Gericht hat hierzu ausführlich dargelegt, was man unter Billigung (z.B. BAG vom 3.11.2004 – 5 AZR 648/03 ) oder Duldung ( z.B. (BAG vom 10.4.2013) verstehen kann.
Anhand dieser tariflichen Definition musst du prüfen, ob hier tatsächlich Überstunden vorliegen.
Durch § 8 Abs. 2 TV-L wird bestimmt, dass Überstunden grundsätzlich durch entsprechende Arbeitsbefreiung auszugleichen sind. Damit hat der Freizeitausgleich Vorrang vor der Abgeltung durch die Überstundenvergütung. Es wäre somit noch Zeit für einen Ausgleich.

XTinaG

Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

Johann

Mal so am Thema vorbei: Was hast du getan, dass du in etwas mehr als einem Jahr mindestens 104 Überstunden (bzw. Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto) gesammelt hast?

WasDennNun

Zitat von: XTinaG in 18.03.2022 12:25
Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Absolut richtig, allerdings kann man oftmals beim Thema Überstunden von einer fehlerhaften SV ausgehen, da oftmals von den Menschen der Begriff Überstunden fehlerhaft verwendet wird.

Auch wenn eine fehlerhafte SV zu lasten des Fragestellers geht, so gibt es halt freundliche Menschen die ....

XTinaG

Und? Ich halte es da mit Spid: es gibt einen Sachverhalt, den es zu lösen gilt.

WasDennNun

Zitat von: XTinaG in 18.03.2022 12:25
Sowohl Überstunden als auch die Unmöglichkeit des Ausgleichs sind Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Zitat von: XTinaG in 18.03.2022 14:44
Und? Ich halte es da mit Spid: es gibt einen Sachverhalt, den es zu lösen gilt.
Aber verschwendest deine Ressourcen um klug zu shittern.

XTinaG

Überhaupt nicht. Ich bin hier, um Sachverhalte zu lösen und anderen ihr Versagen sowie ihre Fehler und Unzulänglichkeiten vorzuhalten. Das macht mir Spaß. Warum sonst sollte man sich hier beteiligen?

Isie

Eine Möglichkeit wäre, den Fragestellern helfen zu wollen, ohne sie gleich wieder zu vergraulen.

XTinaG

Warum sollte man so etwas tun?

TVWaldschrat

Zitat von: XTinaG in 18.03.2022 17:54
Warum sollte man so etwas tun?
Foren Netiquette?

XTinaG

Warum sollte einen derlei interessieren?

Isie

Howgh, Spid hat gesprochen.

XTinaG

Das solltest Du untersuchen lassen.