Servus,
hab grad aufm Heimweg in der Metro mitbekommen, wie ein Mann einem anderen gesagt hat, dass er zum 31.3. gekündigt wurde. Da er aber zum 15.4. woanders anfangen konnte, hat er seinen Noch-AG gefragt, ob dieser nicht dazu bereit wäre, mit ihm einen Aufhebungsvertrag zum 14.4. ohne Anspruch auf Entgelt zu schließen, damit die Kündigung nicht im Zeugnis steht, sondern dafür Aufhebungsvertrag. Das hätte aber wohl geklappt. Aber wie? In den 14 Tagen muss man den AN ja in der SV anmelden und Lohnsteuer muss doch auch entrichtet werden? Kann man einen AN bis 31.3. als normalen AN laufen lassen und dann vom 1. - 14.4. so beitragsfrei in der SV und Lohnsteuer laufen, dass keinerlei Kosten für den AG entstehen? AlG I kann der AN ja dann in den 14 Tagen auch nicht beziehen!?
Geht das also (Falls ja, wie bitte?) oder hat der Mann Quatsch erzählt?
Lieben Dank.
HG