Autor Thema: Aufhebungsvertrag nach Kündigung mit Zeit ohne Entgelt?  (Read 1706 times)

sachma

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Servus,

hab grad aufm Heimweg in der Metro mitbekommen, wie ein Mann einem anderen gesagt hat, dass er zum 31.3. gekündigt wurde. Da er aber zum 15.4. woanders anfangen konnte, hat er seinen Noch-AG gefragt, ob dieser nicht dazu bereit wäre, mit ihm einen Aufhebungsvertrag zum 14.4. ohne Anspruch auf Entgelt zu schließen, damit die Kündigung nicht im Zeugnis steht, sondern dafür Aufhebungsvertrag. Das hätte aber wohl geklappt. Aber wie? In den 14 Tagen muss man den AN ja in der SV anmelden und Lohnsteuer muss doch auch entrichtet werden? Kann man einen AN bis 31.3. als normalen AN laufen lassen und dann vom 1. - 14.4. so beitragsfrei in der SV und Lohnsteuer laufen, dass keinerlei Kosten für den AG entstehen? AlG I kann der AN ja dann in den 14 Tagen auch nicht beziehen!?

Geht das also (Falls ja, wie bitte?) oder hat der Mann Quatsch erzählt?

Lieben Dank.

HG

maiklewa

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Ich meine, ich hätte es verstanden, aber Hä?!

Der AN ist 14 Tage noch angestellt, ohne aber offiziell angemeldet zu sein!? Falls ja, dann würde der AG doch Steuer- und Sozialbetrug begehen, oder!?

Max

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Unbezahlt freigestellt für 2 Wochen bedeutet,  dass kein Entgelt gezahlt wird und auf Entgelt 0 fallen  in diesem Zeitraum auch 0 Sozialbeiträge an.

ike

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Unbezahlt freigestellt für 2 Wochen bedeutet,  dass kein Entgelt gezahlt wird und auf Entgelt 0 fallen  in diesem Zeitraum auch 0 Sozialbeiträge an.

Genau. Man sollte sich dann bei der GKV (oder PKV) freiwillig bzw. auf eigene Kosten versichern.
Da Gehalt = 0, wird bei der GKV auch nur der Minimumsatz angesetzt.

Oder - Frage: bestünde bei so einer Freistellung nicht Anspruch auf ALG 1?

WasDennNun

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Unbezahlt freigestellt für 2 Wochen bedeutet,  dass kein Entgelt gezahlt wird und auf Entgelt 0 fallen  in diesem Zeitraum auch 0 Sozialbeiträge an.

Genau. Man sollte sich dann bei der GKV (oder PKV) freiwillig bzw. auf eigene Kosten versichern.
Da Gehalt = 0, wird bei der GKV auch nur der Minimumsatz angesetzt.

Oder - Frage: bestünde bei so einer Freistellung nicht Anspruch auf ALG 1?
Und der AG müssten dann die weiterzahlen GKV bezahlen, nach einem Monat Meldung machen.
Und Alg1 gibt es sicher nicht, da man ja nicht Arbeitslos ist, sondern nur unbezahlten Urlaub hat.

ike

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Unbezahlt freigestellt für 2 Wochen bedeutet,  dass kein Entgelt gezahlt wird und auf Entgelt 0 fallen  in diesem Zeitraum auch 0 Sozialbeiträge an.

Genau. Man sollte sich dann bei der GKV (oder PKV) freiwillig bzw. auf eigene Kosten versichern.
Da Gehalt = 0, wird bei der GKV auch nur der Minimumsatz angesetzt.

Oder - Frage: bestünde bei so einer Freistellung nicht Anspruch auf ALG 1?
Und der AG müssten dann die weiterzahlen GKV bezahlen, nach einem Monat Meldung machen.
Und Alg1 gibt es sicher nicht, da man ja nicht Arbeitslos ist, sondern nur unbezahlten Urlaub hat.

Wäre in dem Fall die Freistellung nicht ähnlich Kurzarbeit?
Man hat ja außerdem nicht von sich aus als AN den Vertrag beendet.

WasDennNun

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Unbezahlt freigestellt für 2 Wochen bedeutet,  dass kein Entgelt gezahlt wird und auf Entgelt 0 fallen  in diesem Zeitraum auch 0 Sozialbeiträge an.

Genau. Man sollte sich dann bei der GKV (oder PKV) freiwillig bzw. auf eigene Kosten versichern.
Da Gehalt = 0, wird bei der GKV auch nur der Minimumsatz angesetzt.

Oder - Frage: bestünde bei so einer Freistellung nicht Anspruch auf ALG 1?
Und der AG müssten dann die weiterzahlen GKV bezahlen, nach einem Monat Meldung machen.
Und Alg1 gibt es sicher nicht, da man ja nicht Arbeitslos ist, sondern nur unbezahlten Urlaub hat.

Wäre in dem Fall die Freistellung nicht ähnlich Kurzarbeit?
Man hat ja außerdem nicht von sich aus als AN den Vertrag beendet.
Nein.
Doch.
Entweder man steht in einem Arbeitsverhältnis (ob entgeltlich oder nicht ist wumpe) oder man ist ohne AV (hier nicht der Fall)