Nein, Direktionsrecht des AG .
Weist der Arbeitsvertrag keinen Einsatzort auf bzw. ist dieser nicht genau definiert, kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitsort ist hier nach billigem Ermessen festzusetzen. Hierbei müssen auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Dem Recht, den Arbeitsort nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, dürfen allerdings weder vertragliche noch gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.