Autor Thema: Inhalte Stellenausschreibung  (Read 1667 times)

Angestellte2009

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Inhalte Stellenausschreibung
« am: 18.03.2022 06:20 »
Moin, kann mir jemand sagen  wie bindend die Inhalte einer Stellenausschreibung sind?
Aufgrund verschiedener Stellen Um- und Neubesetzungen, fehlen Büroräume und einige Kollegen müssen umziehen. So auch eine Kollegin zu deren Stellenausschreibung explizit der Nachtrag zur Stellenausschreibung kam, dass der Arbeitsplatz dieser Stelle im Haupthaus sein soll. Laut Auskunft der Personalabteilung hätte dies aber jetzt nichts zu bedeuten und die Kollegin muss das Haupthaus verlassen.
Hat man diesbezüglich eine Handhabe?

Kaiser80

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Antw:Inhalte Stellenausschreibung
« Antwort #1 am: 18.03.2022 06:24 »
Nein, Direktionsrecht des AG .

Weist der Arbeitsvertrag keinen Einsatzort auf bzw. ist dieser nicht genau definiert, kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitsort ist hier nach billigem Ermessen festzusetzen. Hierbei müssen auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Dem Recht, den Arbeitsort nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, dürfen allerdings weder vertragliche noch gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.