Autor Thema: Nebentätigkeit bei der Autobahn GmbH  (Read 2052 times)

funsurfer77

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Nebentätigkeit bei der Autobahn GmbH
« am: 18.03.2022 08:38 »
Hallo liebes Forum,
ich arbeite mit 26 Wochenstunden bei der Autobahn GmbH.
Zudem bin ich noch freiberuflich selbstständig als Sachverständiger tätig.

Von den Einkünften her gesehen ist meine Beschäftigung bei der Autobahn eine Nebentätigkeit, als Sachverständiger verdiene ich deutlich mehr.

Jetzt stört sich mein Arbeitgeber anscheinend daran, dass ich diese selbstständige Tätigkeit ausführe.

Im Tarifvertrag der Autobahn steht nur, dass ich die Nebentätigkeit anzeigen muss.

Dieses hatte ich zu Beginn getan.

Jetzt fordert man mich dazu auf, Stellung dazu zu nehmen, in welchem Umfang und in welcher Art ich selbstständig tätig bin.

Ich möchte eigentlich keine Geschäftsgeheimnisse an meinen Arbeitgeber weiterleiten.

Ich würde ihm folgendes mitteilen:
Hiermit erkläre ich, dass ich keine Tätigkeiten ausführe, die in Konkurrenz bzw. Konflikt zu meiner Beschäftigung bei der Autobahn GmbH des Bundes stehe.

Was haltet ihr davon? Reicht diese Erklärung?

Kaiser80

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Antw:Nebentätigkeit bei der Autobahn GmbH
« Antwort #1 am: 18.03.2022 09:01 »

Im Tarifvertrag der Autobahn steht nur, dass ich die Nebentätigkeit anzeigen muss.


Nein, da steht schon noch mehr. "Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen."

Die Rechtsprechung ist i.d.R. recht Großzügig. Meist ist entscheidend, ob schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers berührt werden. (z.B. Konkurrenz/Wettbewerbssituation).

Lars73

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Antw:Nebentätigkeit bei der Autobahn GmbH
« Antwort #2 am: 18.03.2022 09:05 »
Es hängt dann von der Aufgabe bei der Autobahn GmbH und dem Tätigkeitsbereich der Selbstständigkeit ab.

Als Putzmann bei der Autobahn GmbH dürften Interessenkonflikte weitgehend ausgeschlossen sein. Wenn man in irgendeiner Weise mit Vergaben etc. zu tun hat ist die Sache sehr sensibel, wenn man dann auch noch für Unternehmen in dem Bereich als Sachverständiger tätig ist.

Die schlichte Erklärung es gibt kein Problem wird da ggf. nicht reichen.