Autor Thema: Erfahrungsstufe bei internem Wechsel gleicher Entgeltgruppe  (Read 2561 times)

logan407

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Hallo  ;D,
zuerst möchte ich mich bei den fleißigen Menschen hier bedanken - ich lese schon seit vielen Jahren hier mit und habe nun eine Frage, die ich ggfs. hier über die Suchfunktion bzw. im Internet nicht gefunden habe:


Ich bin TBe (TVöD-Bund) und werde demnächst, wenn alles klappt intern eine neue Stelle bekommen, als Umsetzung, sofern man das so formal nennt. Hier wäre es besonders interessant, was mit der Erfahrungsstufe passiert, da ich befürchte, dass der "Zeitzähler" wieder zurückgesetzt wird. In meinem Fall dauert es noch ca. 3 Monate bis die nächste Erfahrungsstufe erreicht wird.

Die Entgeltgruppe ist die gleiche, aber ich bekomme natürlich eine andere Aufgaben/Stellenbeschreibung und deswegen befürchte ich, dass da auch irgendwie (im Sinne die Angestellten möglichst klein halten) auch die Erfahrungsstufe wieder neu beginnt zu zählen, wie es z.B. bei einer Höhergruppierung der Entgeltgruppe der Fall wäre.

XTinaG

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Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufe. Die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der Entgelttabelle wird fortgesetzt.

Organisator

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§ 17 Abs. 5 TVöD Bund regelt abschließend die Stufenlaufzeit. Sie beginnt nur bei Höhergruppierungen neu an zu laufen.

XTinaG

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Weder regelt § 17 Abs. 5 TVÖD die Stufenlaufzeit abschließend noch gäbe es im Sachverhalt eine Höhergruppierung.

logan407

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Stufenlaufzeit bei internem Wechsel gleicher Entgeltgruppe
« Antwort #4 am: 18.03.2022 12:14 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten und auch die Korrektur. Ich werde es mir merken, dass der korrekte Begriff Stufenlaufzeit ist.

Korrekt, es findet keine Höhergruppierung statt und ihr bestätigt damit auch den Flurfunk.
Es ist gut das auch noch mal auf dieser Plattform bestätigt zu lesen, dann bin ich nun etwas beruhigter am warten auf das formale Schreiben der Einsatzverfügung.
Schönen Freitag und baldiges Wochenende wünsche ich  :)

PS: Ich würde gerne den Titel anpassen, um den korrekten Begriff Stufenlaufzeit zu verwenden, könnte das jemand mit entsprechenden Rechten anpassen? Dann könnten Personen, die danach mit dem richtigen Wort suchen ggfs. diesen Beitrag und die guten Antworten dazu schneller finden.

Organisator

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Weder regelt § 17 Abs. 5 TVÖD die Stufenlaufzeit abschließend noch gäbe es im Sachverhalt eine Höhergruppierung.

das macht nichts.

XTinaG

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Doch, durchaus. Wenn Du der Auffassung bist, § 17 Abs. 5 TVÖD regelte die Stufenlaufzeit abschließend, fehlen Dir u.a. mit § 16 Abs. 4 TVÖD und § 17 Abs. 3 TVÖD ganz wesentliche Regelungen zur Stufenlaufzeit. Genau genommen wäre die Stufenlaufzeit ohne die von mir genannten weiteren Normen völlig sinnentleert.

Organisator

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nein, wirklich nicht, da die beiden von dir genannten Quellen keinen Bezug zum Sachverhalt haben.

XTinaG

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§ 16 Abs. 4 enthält mit „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit)“ doch genau die den Sachverhalt regelnde Norm, während die von Dir mit der Behauptung, sie regele die Stufenlaufzeit abschließend, genannte Norm keinerlei Regelungsgehalt hat, die den Sachverhalt berührt.

WasDennNun

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So lamgsam kommt das Spid Niveau zum Vorschein🤪