Autor Thema: Langzeitkonto AZV Übertragung auf Tarifangestellte per DV  (Read 2787 times)

WasDennNun

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Teilweise. Es gehören zwei dazu. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Und ich finde es unmoralisch, die Arbeitnehmer auszunutzen. Und das auch noch im staatlichen Arbeitsverhältnis.
Sie werden ja nicht ausgenutzt, sie verstoßen gegen die DV, ohne das der AG es verlangt.
Ich finde es allerdings auch unerträglich, das der AG solche Versager als Führungskräfte haben.
Und bezeichnet, das solch ein PR noch im Amt ist.
Auch hier muss man die FK und PAler bösgläubig machen.
Truarig, aber kein grosses Problem, wenn die AN da nicht so eklatant versagen würden und das ekelhafte System unterstützen.

clarion

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Tja,

wieso sollte der AG etwas ändern wollen? Er scheint ja zig Stunden im Quartal von den AN geschenkt zu bekommen. Eine Änderung werdet ihr Euch erzwingen müssen.

Die AN haben es selbst in der Hand. Nach Ableistung der vertraglichen Arbeitszeit geht man nach Hause. Wer zu viel Arbeit hat, zeigt es an und fragt welche Arbeit prioritär zu erledigen ist. Die Konsequenzen der nicht oder zu spät erledigten Arbeit  trägt der AG und muss sich das als Organisationsversagen anrechnen lassen. 

Wer einen zu lausigen PR wie ihr hat, sucht sich Verbündete, und lässt sich wählen, oder zieht sein Ding halt ohne PR durch.


DiVO

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Einfach das Problem des AG nicht zum eigenen machen. Wenn die Arbeit in der Regelarbeitszeit nicht zu schaffen ist, dann ist das eben so.