Autor Thema: [NW] Beihilfe & PKV Leistung bei selbst versicherter Ehefrau?  (Read 2271 times)

Hiko

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So wie es aussieht, werde ich Ende des Jahres Vater. Meine Frau arbeitet und ist freiwillig in der GKV versichert. Gibt es dennoch Leistungen, die ich als Vater bei Beihilfe und PKV (Barmenia) geltend machen kann? Ich habe von einem Zuschuss zur Erstausstattung und von Geburtsvorbereitungskursen für Väter gehört. Besoldungsgruppe ist, falls relevant, A13.

Vielen Dank für jeden Tipp.  :)
« Last Edit: 29.03.2022 00:43 von Admin2 »

photosynthese

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Erstausstattung auf jeden Fall, Beantragung erfolgt über den ersten Langantrag nach der Geburt. Ich erinnere mich dunkel, dass es einen Zuschuss zum Vorbereitungskurs nur von der PKV gab (bei uns Allianz), nicht von der Beihilfe, das kann sich aber geändert haben. Ansonsten gibt's nicht viel, weil die Beihilfe generell meist nur bei medizinischer Indikation tätig wird, was bei uns Vätern ja eher untergeordnet ist. Familienzimmer nach der Geburt wurde bspw. auch nur von der PKV übernommen, es lohnt sich also vor allem, wenn du mal den Leistungskatalog deiner PKV prüfst.

NWB

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Wenn Elternzeit in Anspruch genommen wird, gibt es für jeden Monat ohne reguläre Bezüge ~31,- € Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zumindest war es bei meiner Frau so.

Hiko

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Vielen lieben Dank für die Tipps!

chriz86

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Ggf für dich zu beachten, ob ihr euer gemeinsames Kind über die freiwillige GKV deine Ehefrau oder über dich versichern wollt. Ihr könnt hier frei wählen. Zu beachten gilt es jedoch, dass, wenn das Kind bei dir (Beihilfe + PKV) versichert sein sollte, deine Frau keinen Gehaltsausgleich erhält, bei "Kindkrank-Tagen". Du könntest die Kindkrank-Tage jedoch übernehmen und bekämest deine Besoldung weiter.
Während der Elternzeit erhältst du ggf. einen (kleinen) Zuschuss zu deiner PKV. Deine Frau müsste während der Elternzeit weiterhin den Eigenanteil zur frewilligen GKV zahlen (ca. 195€). Hierfür gibt es keinen Zuschuss.

Das einmal auf die schnelle als Überblick als Ergänzung zu den weiteren Beiträgen hier im Forum

Hiko

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Erstmal vielen Dank für die Tipps!

Ggf für dich zu beachten, ob ihr euer gemeinsames Kind über die freiwillige GKV deine Ehefrau oder über dich versichern wollt. Ihr könnt hier frei wählen.


Das heißt, das niedrigere Einkommen meiner Frau während der Elternzeit (Elterngeld) führt nicht dazu, dass ich mehr verdiene als sie und das Kind in die PKV muss? Das Brutto meiner Frau ist sonst höher, als meins. Wir wollten das Kind aufgrund der ausbleibenden Gesundheitsprüfung aber wohl eh privat versichern. Das müssten wir ja dann eh, wenn meine Frau bspw. in Teilzeit wieder einsteigen würde.

Zu beachten gilt es jedoch, dass, wenn das Kind bei dir (Beihilfe + PKV) versichert sein sollte, deine Frau keinen Gehaltsausgleich erhält, bei "Kindkrank-Tagen". Du könntest die Kindkrank-Tage jedoch übernehmen und bekämest deine Besoldung weiter.

Ich bekomme im Umkehrschluss aber auch keine Kindkrank-Tage, wenn das Kind in der Familienversicherung über meine Frau ist? Oder habe ich dich falsch verstanden und dies wäre immer die bessere Kombination, weil ich als Beamter trotzdem zusätzlich auch Tage nehmen kann?

Während der Elternzeit erhältst du ggf. einen (kleinen) Zuschuss zu deiner PKV. Deine Frau müsste während der Elternzeit weiterhin den Eigenanteil zur frewilligen GKV zahlen (ca. 195€). Hierfür gibt es keinen Zuschuss.

Die TK (da ist meine Frau zwar nicht versichert) ist die einzige KK, bei der ich online etwas finden konnte. Dort ist beschrieben, dass mein Einkommen mit veranlagt wird (Kombination freiwillig GKV -> Elternzeit; PKV beim Ehemann), da meine Frau freiwillig versichert ist. Und dann müssten wir den Maximalbeitrag von rund 430 Euro inkl. Pflegeversicherung zahlen, oder nicht? (Link: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844)

Ytsejam

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Ggf. kommt bei euch noch in Betracht, wenn ihr das Kind privat versichern wollt, dass es auch gleichzeitig in der GKV sein kann, wirf unbedingt mal einen Blick in § 10 SGB V. Ich hatte das Thema vor Geburt hier auch schon mal angesprochen, aber kaum zielführende Kommentare bekommen, siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112032.msg141071.html#msg141071

Nachdem mein Nachwuchs nun länger da ist und nach Rücksprache mit der PKV, GKV als auch Arbeitgeber hat sich herausgestellt, dass meine Ansicht korrekt war und meine Kleine völlig legal in beiden Systemen versichert ist, und somit sowohl meine Frau als auch ich Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können. Und das ist gerade in Coronazeiten Gold wert gewesen wegen der Kinderbetreuungsnotwendigkeit bei Kitaschließung etc.


Hiko

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Wow, das ist ja ein toller Tipp. Danke!

Ist deine Frau freiwillig in der GKV als Arbeitnehmerin versichert?

Ytsejam

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Nein, meine ist pflichtversichert, das ist der Unterschied zwischen unseren Sachverhalten. Und da weiß ich natürlich nicht, ob die Rechtsfolgen dann auch gleich sind.

Hiko

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Okay. Vielen Dank aber für die Anregung. Ich erkundige mich mal bei GKV und PKV.

McOldie

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Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2021: 64.350 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.
Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt
« Last Edit: 24.03.2022 16:10 von McOldie »

Woldemar

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Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt

Ohne gerade ne Rechtsgrundlage parat zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass auch ein GKV-Kind Anspruch auf Beihilfeleistungen haben kann. Nämlich dann, wenn die GKV keine Leistung vorsieht.

Aber man möge mich korrigieren...

photosynthese

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Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt

Ohne gerade ne Rechtsgrundlage parat zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass auch ein GKV-Kind Anspruch auf Beihilfeleistungen haben kann. Nämlich dann, wenn die GKV keine Leistung vorsieht.

Aber man möge mich korrigieren...

"Nach § 8 Abs. 3 und 4 sowie § 9 der Bundesbeihilfeverordnung werden pflichtversicherte Personen vorrangig auf die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen." (Beihilfe-Merkblatt Bund, sollte für freiwillig GKV-Versicherte genauso gelten) Korrekt, es gibt Fälle, in denen die Beihilfe aktiv wird, genau, wie Woldemar skizziert hat. Also auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Privatärzten ohne Kassensitz, bspw.