Autor Thema: Gleittage  (Read 6724 times)

maide

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Gleittage
« am: 21.03.2022 19:41 »
Hallo zusammen!

Ich bin TB in einer obersten Bundesbehörde und bei uns werden zum 31.03. jedes Jahr alle Überstunden, die über 40 Stunden liegen, gekappt.

Da ich weit über den 40 Stunden liege, möchte ich diese gern noch vor dem Stichtag als Gleittage abfeiern - gibt es Gründe, die mein Vorgesetzter anbringen kann, um mir die Gleittage nicht zu gewähren?

Ich frage deshalb, da ich schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen habe, dass ich vor dem Stichtag noch Gleittage nehmen müsste und seine Reaktion war immer, dass wir da erstmal schauen müssen etc.

XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #1 am: 21.03.2022 19:44 »
Überstunden können nicht gekappt werden.

maide

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Antw:Gleittage
« Antwort #2 am: 21.03.2022 19:50 »
Doch bei uns werden die, wie gesagt, immer zum 31.03. gekappt. Aber darum geht es mir ja eigentlich auch nicht, sondern darum, ob mir aus bestimmten Gründen die Gleittage nicht gewährt werden könnten und ob ich dagegen etwas tun könnte?

Bis jetzt war das Nehmen von Gleittagen nie ein Problem. Allerdings haben wir Ende letzten Jahres einen neuen Vorgesetzten bekommen und bei diesem Thema reagiert er etwas zögerlich.

Isie

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Antw:Gleittage
« Antwort #3 am: 21.03.2022 19:52 »
Dann sind es keine Überstunden.

maide

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Antw:Gleittage
« Antwort #4 am: 21.03.2022 19:56 »
Was sind es denn deiner Meinung nach sonst?

Es wurde keine Mehrarbeit angeordnet, sondern die Stunden habe ich über meine eigentliche tägliche Arbeitszeit hinaus erarbeitet.


XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #5 am: 21.03.2022 19:58 »
Doch bei uns werden die, wie gesagt, immer zum 31.03. gekappt. Aber darum geht es mir ja eigentlich auch nicht, sondern darum, ob mir aus bestimmten Gründen die Gleittage nicht gewährt werden könnten und ob ich dagegen etwas tun könnte?

Bis jetzt war das Nehmen von Gleittagen nie ein Problem. Allerdings haben wir Ende letzten Jahres einen neuen Vorgesetzten bekommen und bei diesem Thema reagiert er etwas zögerlich.

Dein Problem ergibt sich aus der irrigen Annahme, Überstunden könnten gekappt werden. Da dies nicht der Fall ist, existiert Dein Problem nicht. Sachverhalt gelöst. Gern geschehen.

maide

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Antw:Gleittage
« Antwort #6 am: 21.03.2022 20:06 »
Ich sehe mein Problem nicht gelöst, da sich auf meinem Stundenkonto 90 Stunden befinden und diese, wenn ich sie nicht bis 31.03. als Gleittage abfeiere, am 01.04. weg sind und dort dann 0 Stunden stehen.

Aber vielleicht ist ja noch das ein oder andere Forenmitglied hier, welches mir tatsächlich helfen kann oder eventuell schon mal in einer ähnlichen Situation war. Denn die bisherigen Antworten helfen mir leider nicht weiter.

XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #7 am: 21.03.2022 20:42 »
Sofern es sich dabei wie behauptet um Überstunden handelt, ist Deine Annahme schlicht falsch. Und es gibt kein Problem.

Isie

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Antw:Gleittage
« Antwort #8 am: 21.03.2022 21:17 »
Ich nehme an, es handelt sich um Gleitzeitguthaben. Teile deinem Chef mit, dass du deine Stunden abbummeln willst. Wenn er nicht damit einverstanden ist, soll er sich darum kümmern, dass die Stunden nicht gestrichen werden.

WasDennNun

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Antw:Gleittage
« Antwort #9 am: 21.03.2022 21:32 »
Sofern es sich dabei wie behauptet um Überstunden handelt, ist Deine Annahme schlicht falsch. Und es gibt kein Problem.
Es wurde doch schon von maide darauf hingewiesen, dass sie keine Überstunden hat.

@ maide
Überstunden sind halt nur dann Überstunden, wenn sie angeordnet sind.
Auch wenn 95% alle Menschen die Plusstunden auf ihrem Gleitzeitkonto als Überstunden bezeichnen, so sind sie es aber nicht im rechtlichen Sinne, sondern werden halt nur dummerweise so umgangssprachlich genannt.

XTinaG ist halt ein Mensch, der davon ausgeht, dass alle Menschen das Wissen. Und geht stets von einer korrekten Sachverhaltschilderung aus und reitet da gerne darauf rum, das man Überstunden gesagt hat, auch wenn ersichtlich ist, dass man nicht Überstunden meinte.

Zu deinem Problem: Wie ist das in der DV geregelt mit der Arbeitszeit und dem Zeitausgleich.

Auch verstehe ich die widersprüchle Aussage nicht:
90 Stunden sind jetzt plus, über 40 Stunden wird am 31.3.  gekürzt und jetzt plötzlich schreibt du das auf 0 gekürzt wird.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du 50h abfeiern musst, damit du keine Stunden gekappt bekommst.

Bei uns ist z.B. die DV so:
Gleittage müssen vom Vorgesetzten genehmigt werden, während die Gleitstunden (also die Stunden die wir frei machen während unserer Funktionszeit) die stehen gänzlich zu unserer Disposition, wir müssen nur den Dienstposten funktionsfähig halten (also Telefon umstellen)

Du könntest also bei solch einer DV dich zur Arbeit begeben, 5 Minuten einstempeln und dann nach hause gehen und so dein fast 8h abfeiern ohne das der Vorgesetzte was idR dagegen sagen könnte.
Das solltest du dann halt die nächsten 7-8 Tage einfach mal machen.

Du solltest dich natürlich mal selber hinterfragen, wieso du erst 5 vor 12 auf die Idee kommst deine Stunden abzubauen, die Regelung dürfte lange bekannt sein und wenn zu viel Arbeit dagewesen ist, dann musst du halt deiner Vorgesetzten auffordern dir Überstunden anzuordnen, denn die können ja nicht verfallen.
Oder die Arbeit beizeiten liegen lassen und/oder den VG entscheiden lassen, was in welcher Reihung gemacht werden muss.

XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #10 am: 21.03.2022 21:46 »
Sofern es sich dabei wie behauptet um Überstunden handelt, ist Deine Annahme schlicht falsch. Und es gibt kein Problem.
Es wurde doch schon von maide darauf hingewiesen, dass sie keine Überstunden hat.

Nein. Sie hat explizit Überstunden behauptet und sich ansonsten nur zu Mehrarbeit eingelassen.

Elur

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Antw:Gleittage
« Antwort #11 am: 21.03.2022 22:12 »
Maide hat doch schon richtig gestellt: "Es wurde keine Mehrarbeit angeordnet, sondern die Stunden habe ich über meine eigentliche tägliche Arbeitszeit hinaus erarbeitet." Also handelt es sich nicht um Überstunden. Diese furchtbare Prinzpienreiterei ist Spid, wie er leibt und lebt.

XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #12 am: 21.03.2022 23:05 »
Was genau an
Nein. Sie hat explizit Überstunden behauptet und sich ansonsten nur zu Mehrarbeit eingelassen.
hast Du jetzt nicht verstanden? Überstunden sind keine Mehrarbeit und sind über die eigentliche Arbeitszeit hinaus erarbeitet. Mithin ist weiterhin von Überstunden auszugehen, die explizit geschildert worden waren. Und für die gilt, was ich ausführte. Kein Problem, Sachverhalt gelöst.

Isie

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Antw:Gleittage
« Antwort #13 am: 21.03.2022 23:18 »
Die Wortklauberei hat die TE anscheinend vergrault.

XTinaG

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Antw:Gleittage
« Antwort #14 am: 21.03.2022 23:28 »
Welche Wortklauberei? Vielmehr dürfte ihr (oder ihm) klar geworden sein, daß das Problem nur eingebildet war. Was fehlt, ist lediglich der Dank für meine schnelle und erschöpfende Bearbeitung des Sachverhalts. Aber das ist man ja gewohnt.