Hallo,
wie ist das, wenn man eine berufliche Station im Lebenslauf auslässt, weil es z. B. ein Arbeitsverhältnis war, das nach der Probezeit geendet hat?
Wann ist das sozusagen erlaubt und man hat bei der Einstellung bei einem neuen AG nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, falls der herausbekommt, dass man im Zeitraum X doch bei Y angestellt war?
Angenommen man hat im Lebenslauf seit der letzten Befristung keine weitere Station angegeben, obwohl man eine hatte. In welchen Fällen muss der AN im Bewerbungsgespräch doch mit der Sprache rausrücken? Welche Frage muss der AG stellen, die dann wahrheitsgemäß beantwortet werden muss? Fragt der AG nicht explizit nach dem Zeitraum seit der letzten Anstellung "Was machen Sie seit ...?", "Sind Sie seit ... arbeitslos?" ..., muss der AN auch nichts sagen?
Was ist, wenn man als letzten Eintrag "Arbeit suchend" schreibt und nicht explizit "arbeitslos"? Man kann ja einen Job haben und dennoch Arbeit suchend sein, aber eben nicht arbeitslos. Wäre "Arbeit suchend" trotz Anstellung irgendwo ok und nicht gelogen?
Danke.
Gruß