Autor Thema: Berufstation in Lebenslauf nicht angeben = rechtliche Grauzone  (Read 1970 times)

zoodijeck

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Hallo,

wie ist das, wenn man eine berufliche Station im Lebenslauf auslässt, weil es z. B. ein Arbeitsverhältnis war, das nach der Probezeit geendet hat?

Wann ist das sozusagen erlaubt und man hat bei der Einstellung bei einem neuen AG nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, falls der herausbekommt, dass man im Zeitraum X doch bei Y angestellt war?

Angenommen man hat im Lebenslauf seit der letzten Befristung keine weitere Station angegeben, obwohl man eine hatte. In welchen Fällen muss der AN im Bewerbungsgespräch doch mit der Sprache rausrücken? Welche Frage muss der AG stellen, die dann wahrheitsgemäß beantwortet werden muss? Fragt der AG nicht explizit nach dem Zeitraum seit der letzten Anstellung "Was machen Sie seit ...?", "Sind Sie seit ... arbeitslos?" ..., muss der AN auch nichts sagen?

Was ist, wenn man als letzten Eintrag "Arbeit suchend" schreibt und nicht explizit "arbeitslos"? Man kann ja einen Job haben und dennoch Arbeit suchend sein, aber eben nicht arbeitslos. Wäre "Arbeit suchend" trotz Anstellung irgendwo ok und nicht gelogen?

Danke.

Gruß

Max

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 Du wirst im Vorstellungsgespräch auf die Lücke angesprochen werden. Da wirkt man als jemand der kein notorischer Lügner ist dann oftmals etwas komisch auf das gegenüber, wenn man nicht ehrlich ist.

Den Lebenslauf sehe ich trotzdem nicht als Problem. Bei uns müsstest du jedoch als erfolgreicher Bewerber einen Bogen zu Ausbildung und Werdegang ausfüllen,  der ausdrücklich vollständige, Datumsgenaue Angaben fordert.
Ansonsten kann man auch in den ersten 6 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen,  falls man es in diesem Zeitraum herausfindet.

WasDennNun

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Später möglicherweise auch, weil ja die Basis des Vertrages auf falsche Grundlagen geschlossen wurde.

BalBund

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Später möglicherweise auch, weil ja die Basis des Vertrages auf falsche Grundlagen geschlossen wurde.

Nur, wenn explizit danach gefragt wurde. Unrichtige Angaben auf einem Bogen oder eine dokumentierte Frage beim Vorstellungsgespräch braucht es da schon.