Autor Thema: Eingruppierung nach Stellenübernahme  (Read 5861 times)

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #15 am: 23.03.2022 09:56 »
Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabe.

"ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind"

oh oh oh  :o

XTinaG

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #16 am: 23.03.2022 09:59 »
Bei der Eingruppierung gibt es nichts zwischenmenschliches noch wäre irgendeine Praxis oder gar das Arbeitsleben relevant. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Da kommt nicht einmal eine zwischenmenschliche Interaktion vor.

Bastel

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #17 am: 23.03.2022 10:00 »
Bald sitzt eine weitere Graupe, welche keine Ahnung von Tarifrecht hat in einer Personalabteilung... Super...

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #18 am: 23.03.2022 10:08 »
Okay krass. Ich bin neu in dem Forum hier.
Bin aus anderen Foren echt einen anderen Umgangston gewohnt.
Werde das ganze jetzt löschen und mich zurückziehen.
Beleidigungen und Vorverurteilen aufgrund von vielleicht 30 Zeilen die ich hier geschrieben habe sind absolut nicht angebracht und nicht angemessen.
Wenn ich eine Rechtsberatung wünsche wende ich mich sicher nicht an einen gelangweilten Haufen, der sich anscheinend hier sein Selbstbewusstein herbezieht, sondern an qualifizierte Stellen.
Ein Forum erfüllt für mich den Zweck eines Austauschs von Erfahrungen und Einschätzungen,  die ich nicht auch als erstbestes Google-Ergebnis geliefert bekomme. Insofern bin ich hier nicht richtig.
Das ist wohl diese Verrohung im Netz und der Gesellschaft von der alle immer sprechen.

An dieser Stelle wünsche ich allen noch eine angenehme Zeit und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #19 am: 23.03.2022 10:09 »
Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabe.

"ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind"

oh oh oh  :o

So ist die Theorie. Oder bist du nun ein Verfechter der Praxis?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #20 am: 23.03.2022 10:18 »

An dieser Stelle wünsche ich allen noch eine angenehme Zeit und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

Dir auch.
Aber trotzdem der Tipp:
fordere eine schriftliche Darlegung deiner auszuübenden Tätigkeiten vom AG ein. Wenn du sie nicht erhältst, stelle klar, dass du dann nicht was anderes machen darfst, als das was du vorher gemacht hast.
Oder besser noch: erstelle selbst eine Tätigkeitsbeschreibung (ohne EG Bewertung) und lege sie dem Bgm vor, er solle bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Nachweisgesetz käme da ja auch noch ins Spiel.

Wenn die Bgm, Gremien  etc. sich halt wie Gutsherren über das Tarifrecht hinwegsetzen wollen, dann können sie es machen, solange es Menschen gibt, die sich als Knechte begreifen und ihr recht nicht kennen.

Viel Erfolg.

PS: Du kannst wenn du öffentliche Diskussionen aus den Weg gehen willst auch die Leute per PM anschreiben und fragen stellen.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #21 am: 23.03.2022 10:24 »

An dieser Stelle wünsche ich allen noch eine angenehme Zeit und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

Dir auch.
Aber trotzdem der Tipp:
fordere eine schriftliche Darlegung deiner auszuübenden Tätigkeiten vom AG ein. Wenn du sie nicht erhältst, stelle klar, dass du dann nicht was anderes machen darfst, als das was du vorher gemacht hast.
Oder besser noch: erstelle selbst eine Tätigkeitsbeschreibung (ohne EG Bewertung) und lege sie dem Bgm vor, er solle bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Nachweisgesetz käme da ja auch noch ins Spiel.

Wenn die Bgm, Gremien  etc. sich halt wie Gutsherren über das Tarifrecht hinwegsetzen wollen, dann können sie es machen, solange es Menschen gibt, die sich als Knechte begreifen und ihr recht nicht kennen.

Viel Erfolg.

PS: Du kannst wenn du öffentliche Diskussionen aus den Weg gehen willst auch die Leute per PM anschreiben und fragen stellen.

Merci!

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #22 am: 23.03.2022 10:25 »
Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabe.

"ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind"

oh oh oh  :o

So ist die Theorie. Oder bist du nun ein Verfechter der Praxis?

Nochmal, und wie auch von Bastel oder XTinaG geschrieben: es zählt in diesem Kontext nur die tarifliche Theorie. Das hat nix mit Google oder whatever zu tun. Aber diese Erfahrung kannst du ja gern vorm Richter machen wenn du deine Eingruppierungsfeststellungsklage in Form einen Tatsachenvortrages vertrittst :-)

Ach, und meinst du, dass "gelangweilter Haufen (.....) der anscheinend sein Selbstbewusst herbeizieht" etwa keine Beleidigung und/oder Vorverurteilung ist?  ;D

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #23 am: 23.03.2022 10:29 »
Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

Da ist auch das Problem. Du bist in Vorleistung gegangen, obwohl dir diese Aufgabe nicht übertragen wurde. Da hilft es nur dem AG klar zu machen, dass du solche - mutmaßlich höherwertigen - Aufgaben nur mit gewissen Voraussetzungen übernehmen möchtest. Was sein könnte, dass
- du für die vorübergehende Übernahme der Aufgaben eine Zulage forderst
- du eine Zusage für die (Rechtsmeindung des AG) Eingruppierung ab dem 01.06. forderst
usw.

Was die anderen Forenteilnehmer wohl irritiert ist dass jemanden, der im Personalbereich arbeitet, grundlegende Kenntnisse über die Übertragung von Aufgaben und die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten fehlt.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #24 am: 23.03.2022 10:42 »
Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

Da ist auch das Problem. Du bist in Vorleistung gegangen, obwohl dir diese Aufgabe nicht übertragen wurde. Da hilft es nur dem AG klar zu machen, dass du solche - mutmaßlich höherwertigen - Aufgaben nur mit gewissen Voraussetzungen übernehmen möchtest. Was sein könnte, dass
- du für die vorübergehende Übernahme der Aufgaben eine Zulage forderst
- du eine Zusage für die (Rechtsmeindung des AG) Eingruppierung ab dem 01.06. forderst
usw.

Was die anderen Forenteilnehmer wohl irritiert ist dass jemanden, der im Personalbereich arbeitet, grundlegende Kenntnisse über die Übertragung von Aufgaben und die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten fehlt.

Nochmal: tatsächlich arbeite ich de facto wie hier wiederholt dargelegt nicht im Personalbereich. Ich versuche gerade abzuschätzen  ob sich der Aufwand der Weiterbilsungen etc lohnt.

Und auch nochmal: die theoretischen Kenntnisse sind da. Wenn das aber seit 50 Jahren bei unserer Kommune anders gehandhabt wird werde ich jetzt den Teufel tun und von heute auf morgen alles umschmeißen. Wie ich später diesen Job ausüben werde, wenn ich ihn denn vielleicht mal habe steht dann auf einem anderen Blatt.
Die Übergabe von einzelnen SG wird halt nun mal schon immer so gehandhabt. Ich bin eben gerade auf einer Stufe meiner Karriere wo es  nicht zweckdienlich ist hier den Aufstand zu proben.
Verwaltungsgrundsatz Nummer 1 eben.
Deshalb habe ich hier nach Anregungen gesucht.
« Last Edit: 23.03.2022 10:53 von Skydive27 »

Insider2

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #25 am: 23.03.2022 10:52 »
Ich muss jetzt nochmal Fragen, wenn du anführst, dass "theoretische Kenntnisse da sind", warum nimmst du dann Antworten, die rein tariflich stimmen, nicht an? Du müsstest es doch aufgrund deiner "theoretischen Kenntnisse" wissen.

Was die Kommune über 50 Jahre "anders gemacht" hat ist ebenfalls tariflich unerheblich. Unter Umständen sogar rechtlich verfolgbar. Wenn du auf einer Stufe deiner Karriere bist, wo es nicht zweckdienlich ist, den Aufstand zu proben und somit weiter (wie die letzten 50 Jahre) "anders" zu arbeiten, solltest du dich schnellstens aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Was würdest du denn zu deinem Finanzbeamten sagen, wenn er argumentiert: "egaaaal, geltendes Recht ist mir wurscht, wir haben das schon immer anders gemacht in den letzten 50 Jahren"

man man man

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #26 am: 23.03.2022 10:53 »
Nochmal der Tipp:
Selber schreiben, unterschreiben lassen, und irgendwann wenn man es 3-6 Monate gemacht hat, dass Entgelt einfordern.

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #27 am: 23.03.2022 10:54 »
Nochmal: tatsächlich arbeite ich de facto wie hier wiederholt dargelegt nicht im Personalbereich. Ich versuche gerade abzuschätzen  ob sich der Aufwand der Weiterbilsungen etc lohnt.
ahso, das habe ich dann wohl missverstanden.

Und auch nochmal: die theoretischen Kenntnisse sind da. Wenn das aber seit 50 Jahren bei unserer Kommune anders gehandhabt wird werde ich jetzt den Teufel tun und von heute auf morgen alles umschließen. Wie ich später diesen Job ausüben werde, wenn ich ihn denn vielleicht mal habe steht dann auf einem anderen Blatt.
Die Übergabe von einzelnen SG wird halt nun mal schon immer so gehandhabt. Ich bin eben gerade auf einer Stufe meiner Karriere wo es  nicht zweckdienlich ist hier den Aufstand zu proben.
Verwqltungsgrundsatz Nummer 1 eben.
Deshalb habe ich hier nach Anregungen gesucht.

Die Anregungen haben das tarifliche korrekte Vorgehen beschrieben.
1. Aufgaben (ggf. vorübergehend) übertragen bekommen
2. Aufgaben übernehmen und entsprechend eingruppiert sein.

Wenn sich dein Arbeitgeber nicht korrekt, sogar tarifwidrig verhält kann eigentlich nur der Rat sein, deinen Arbeitgeber auf das rechtlich einwandfreie Verhalten zu drängen.

Falls du das nicht möchtest wäre eine beschriebene Alternative, deinen Arbeitgeber zu Zusagen zu bewegen, wie er sich zuküftig positionieren wird. Oder dem AG sagen, dass du ein solches Verhalten nicht akzeptierst und ihn an seine Bindung an Recht und Gesetz erinnern.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #28 am: 23.03.2022 11:01 »
Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.

Skydive27

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Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #29 am: 23.03.2022 11:03 »
Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.
Ich muss jetzt nochmal Fragen, wenn du anführst, dass "theoretische Kenntnisse da sind", warum nimmst du dann Antworten, die rein tariflich stimmen, nicht an? Du müsstest es doch aufgrund deiner "theoretischen Kenntnisse" wissen.

Was die Kommune über 50 Jahre "anders gemacht" hat ist ebenfalls tariflich unerheblich. Unter Umständen sogar rechtlich verfolgbar. Wenn du auf einer Stufe deiner Karriere bist, wo es nicht zweckdienlich ist, den Aufstand zu proben und somit weiter (wie die letzten 50 Jahre) "anders" zu arbeiten, solltest du dich schnellstens aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Was würdest du denn zu deinem Finanzbeamten sagen, wenn er argumentiert: "egaaaal, geltendes Recht ist mir wurscht, wir haben das schon immer anders gemacht in den letzten 50 Jahren"

man man man

Es geht nichts darum, dass ich sie nicht annehme, sondern dass sie mir hier einfach in dieser Situation 0,00 bringen, da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.
Aber danke für den Input, Herr Schäffer.