Autor Thema: Eingruppierung nach Stellenübernahme  (Read 5879 times)

Skydive27

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #30 am: 23.03.2022 11:04 »
Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.
Danke, das ist mir bekannt.

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #31 am: 23.03.2022 11:17 »
Da es bei der Eingruppierung keine von der rechtlichen Theorie abweichende Praxis gibt und es eine solche auch nicht geben kann, ist der Hinweis auf den Rechtsrahmen die einzig sinnvolle Praxisanregung.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,849
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #32 am: 23.03.2022 11:18 »
da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.

Es geht auch gar nicht darum, den Rechtsweg zu beschreiten sondern vielmehr dem Arbeitgeber aufzuzeigen, was deine Erwartungen und was deine Grenzen sind.
Dazu wurde dir das rechtlich einwandfreie Verfahren beschrieben und nun musst du entscheiden, inwieweit du auf das korrekte Vorgehen bestehen möchtest.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #33 am: 23.03.2022 11:58 »
da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.

Es geht auch gar nicht darum, den Rechtsweg zu beschreiten sondern vielmehr dem Arbeitgeber aufzuzeigen, was deine Erwartungen und was deine Grenzen sind.
Dazu wurde dir das rechtlich einwandfreie Verfahren beschrieben und nun musst du entscheiden, inwieweit du auf das korrekte Vorgehen bestehen möchtest.
Man kann auch den Spieß umdrehen: Ohne Übertragung der Aufgaben, kann der AG einen ja auch nicht abmahnen, wenn man sich nur auf die alten Aufgaben konzentriert.
Und wenn man von einem Vorgesetzten mündlich gesagt bekommt, das und das soll jetzt gemacht werden, dann schreibt man halt eine Gesprächnotiz mit dieser Anweisung, und schickt sie dem VG und der PA(oder BGm, oder wer auch immer den Ag vertreten darf), sowie PR zur Kenntnis, mit dem Hinweis, dass man davon ausgeht, dass dies so abgesprochen ist und dies somit eine Übertragung dieser neuen Tätigkeit ist, natürlich mit: Fehlanzeige kann entfallen o.ä.

Das sammelt man dann und stellt es irgendwann zu einem Dokument und stellt dann "verwundert" fest, dass der AG einen ja Höhergruppiert hat.

 8)
Aber wenn man aus verständlichen Karrieregründen nicht zu sehr anecken will, muss man da halt so eine Salamitaktik anwenden.

Skydive27

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #34 am: 23.03.2022 12:17 »
Danke, das ist auch ein Ansatzpunkt!
Ich schaue mal wie ehrlich sie mir gegenüber agieren und werde das ggf demnächst mal in Betracht ziehen..
« Last Edit: 23.03.2022 12:23 von Skydive27 »

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung nach Stellenübernahme
« Antwort #35 am: 23.03.2022 12:37 »
Danke, das ist auch ein Ansatzpunkt!
Ich schaue mal wie ehrlich sie mir gegenüber agieren und werde das ggf demnächst mal in Betracht ziehen..
bei denen geht es nicht um Ehrlichkeit, sondern um machen wir seit 50 Jahren so und haben keine Ahnung das sie das Recht brechen und Geld unterschlagen.