- was der vorherige Stelleninhaber prozentual war: irrelevant
- wie er eingruppiert war: irrelevant
- ob du die 50% "knapp überschreiten wirst": irrelevant
- was im Gespräch gesagt wird: irrelevant
- Höhergruppierung erfragen: irrelevant
- "Verantwortung" und "ausgiebige Einarbeitung: irrelevant
Maßgeblich ist einzig ob dir Tätigkeiten, die sich zu mindestens einem Drittel durch das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutet aus der E 9c herausheben übertragen werden.
Dazu merke ich an:
- machen bedeutet nicht, dass sie dir auch übertragen wurden
- Übertragung kann auch mündlich geschehen
- Basis ist die 9b Fgr. 1 als Bachelor-Niveau, mit den Heraushebungsmerkmalen in 9c und dann weiter in 10/11 lass ich dich mal allein. Solltest du als Personaler hinbekommen. Aber so einfach, wie es sich anhört, ist es mitnichten.
Gruß
Edit:
Eine Eingruppierung hat NIE Spielraum. Der TB
ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Nochmal: Vorgänger ist wurscht!
Sicher dass du richtig bist im Personalbereich?