Autor Thema: [Allg] Wohngeld trotz Beamtenstatus  (Read 10308 times)

Willi1967

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[Allg] Wohngeld trotz Beamtenstatus
« am: 23.03.2022 12:06 »
Hallo!
Weiß jemand ob es möglich ist, als Beamter Wohngeld zu beantragen? Also vorausgesetzt dem Beamten würde rein rechnerisch wegen der Höhe der Versorgung bzw. Besoldung Wohngeld zu stehen, dürfte er es dann erhalten oder ist dieses aufgrund des Beamtenstatus aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen?
« Last Edit: 24.03.2022 02:23 von Admin2 »

xap

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #1 am: 23.03.2022 12:17 »
Beantragen kann man grundsätzlich alles. Die Frage, ob Wohngeld bewilligt würde, beantworte ich mit nein. Denn diese Fragestellung reiht sich in das Thema amtsangemessene Alimentation ein. Dort wurde umfänglich beschrieben, dass Beamten kein Wohngeld zusteht.

Max Bommel

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #2 am: 23.03.2022 13:03 »
Hallo!
Weiß jemand ob es möglich ist, als Beamter Wohngeld zu beantragen? Also vorausgesetzt dem Beamten würde rein rechnerisch wegen der Höhe der Versorgung bzw. Besoldung Wohngeld zu stehen, dürfte er es dann erhalten oder ist dieses aufgrund des Beamtenstatus aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen?

Natürlich können Beamte Wohngeld beziehen. Gerade als Anwärter mit gleichzeitig hohen Werbungskosten kann das ein Thema sein.

SwenTanortsch

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #3 am: 23.03.2022 14:13 »
Wohngeldberechtigt ist zunächst einmal jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet (vgl. § 3 (1) WoGG) bzw. Eigentum an selbst genutztem Eigentum hat (vgl. § 3 (2) WoGG). Das gilt ebenso für Beamte, da sie nicht explizit zu denen gehören, die vom Wohngeldbezug ausgeschlossen werden (vgl. § 7 WoGG). De facto sollte eine solche Bezuschussung allerdings ausgeschlossen sein, da eine Alimentation immer so bemessen sein muss, dass ein Sozialleistungsanspruch nicht gegeben sein kann; nicht umsonst beinhaltet der absolute Alimentationsschutz die 115 %ige Nettovergleichsschwelle zum sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau und hebt das Bundesverfassungsgericht entsprechend regelmäßig den qualitativen Unterschied zwischen der Grundsicherung und der Alimentation hervor, zuletzt bspw. in Rn. 47 der aktuellen Entscheidung: "Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss".

Da also davon auszugehen ist, dass der Beamte wie auch seine Familie qua Amt keiner sozialhilferechtlichen Leistungen bedürfen kann, sollte er als natürliche Person zwar wohngeldberechtigt, aber de facto nicht wohngeldbedürftig sein können, sodass davon auszugehen ist - denke ich -, dass einem entsprechenden Antrag auf Wohngeld nicht entsprochen werden würde. Wegen der genannten Wohngeldberechtigung kann einen aber zumindest niemand davon abhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen - wenn das ggf. auch womöglich zum Kopfschütteln bei dem entsprechenden Sachbearbeiter führen könnte.

WasDennNun

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #4 am: 23.03.2022 15:27 »
@Swen, das gilt auch wenn der Beamte in Teilzeit ist?

SwenTanortsch

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #5 am: 23.03.2022 15:59 »
Es ist die eigene Entscheidung, in Teilzeit zu gehen. Insofern gehe ich davon aus, dass auch dann ein entsprechender Antrag negativ beschieden werden sollte - aber ich bin kein Verwaltungsjurist. Ein Beantragungsversuch dürfte sicherlich interessant werden, allein um die Reaktion zu erfahren.

WasDennNun

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #6 am: 23.03.2022 16:37 »
Ich wüsste nicht, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Wohngeldstelle nachweisen müssen, dass sie nicht unverschuldet in Teilzeit sind (was ja beim Beamten nicht möglich ist).

Wäre wirklich mal spannend was da rauskommen würde.

Willi1967

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #7 am: 23.03.2022 16:59 »
Also, ich bekomme keine vollen Bezüge. Ich war in Vollzeit im aktiven Dienst. Nachdem ich ein paar gesundheitliche Einschränkungen hatte, hat mein Bundesland mich in den Ruhestand versetzt. Der Amtsarzt sagt zwar, dass ich fast vollständig eingesetzt werden kann aber mein Bundesland sagt, dass es keine freie Stellen gibt. Es hat wohl im Gegensatz zu anderen Bundesländern  keinen Personalmangel. Ich klage dagegen aber mittlerweile schon seit einiger Zeit vor der zweiten Instanz weil das erste Gericht meinem Dienstherrn glaubt, dass landesweit keine freien Stellen zur Verfügung stehen.
Meine Ehefrau kümmert sich um ihre Eltern, die viel Hilfe brauchen und kann aktuell nicht arbeiten.
Jetzt frage ich mich, ob wir vorübergehend Wohngeld beantragen könnten.
Falls die Bezüge irgendwann nachgezahlt würden, könnte man das Wohngeld ja zurückzahlen…

Oder könnte man einen rhetorischen Wohngeldanspruch  belegen und sich dann insofern an dem DH wenden, dass die fiktiven Versorgungsbezüge  nicht ausreichen und insoweit erhöht werden müssten, dass kein Wohngeldanspruch mehr bestünde?

WasDennNun

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #8 am: 23.03.2022 17:07 »
Anekdote halb offtopic:
Habe einer Bekannten mal bei den Ämtern geholfen.
Die war tierisch wütend, weil das Wohngeldamt ihr kein Wohngeld geben wollte (Hatte halt nur eine kleine Rente und da war für sie klar das sie Anspruch hat, und mir war klar, dass sie einen Zuschuss braucht).
Also habe ich mich zum SB begeben und ihn befragt was das denn solle?
Er: Die Gute Frau hat Anspruch auf die H4 und somit wesentlich mehr als nur die paar Wohngeldtaler!
Denn bei h4 werden uU die gesamten Wohnkosten übernommen die man nicht selber tragen kann.

Könnte das bei Willi auch passieren, monetär gesehen einen H4/Grundsicherungsanspruch Anspruch
Aber nix wg. Beamter. Dass könnte man dann ja dem Dienstherren auch vorlegen (und klagen).

PrinzP

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Antw:Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #9 am: 23.03.2022 20:39 »
Grundsätzlich kann die Möglichkeit bestehen, dass auch Beamte - z.B. in unteren Besoldungsgruppen und bei Teilzeit - Wohngeld erhalten.

Vgl. z.B. auch Nr. 15.11 WoGVwV

1) Als das im BWZ zu erwartende Einkommen nach § 15 Absatz 1 Satz 1 WoGG ist das Einkommen zugrunde zu legen, über dessen Höhe eine verlässliche Aussage möglich ist. Bei Haushaltsmitgliedern, die über regelmäßige Einnahmen in gleicher Höhe verfügen (z. B. Beamte, Angestellte, Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld), kann in der Regel von den bei der Antragstellung bekannten monatlichen Einnahmen ausgegangen werden, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die eine Erhöhung oder Verringerung der Einnahmen erwarten lassen.

Könnten Beamte kein Wohngeld beziehen, wären diese dort nicht explizit genannt.

Ich verstehe den SV wie folgt:
Der Fragesteller erhält Versorgungsbezüge, ist verheiratet, die Ehefrau arbeitet aktuell nicht.

Beispiel NRW: Seit dem 01.01.2021 betragen die Mindestversorgungsbezüge mit vollem Familienzuschlag 1.924,77 € (Jahressumme = 23.097,24€).

Bei einem Beamten werden pauschal 20% für Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung vom Einkommen abgezogen. Bei einem Pensionär zudem 102€ Werbungskosten.

Damit bei diesem Einkommen überhaupt ein minimaler Wohngeldanspruch (im Bereich 20 - 48€) gegeben ist, müsste der Wohnort mindestens der Mietstufe 5 zuzuordnen sein.

Erhält der Fragesteller mehr als die Mindestversorgung und/oder wohnt er in einem Wohnort mit einer Mietstufe < 5, dann dürfte aller Voraussicht nach ohnehin kein WG-Anspruch bestehen.

Einfach mal den WG-Rechner nehmen und gucken, ob überhaupt ein Anspruch bestünde:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

Opa

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Antw:[Allg] Wohngeld trotz Beamtenstatus
« Antwort #10 am: 25.03.2022 08:54 »
Ebenfalls anekdotisch und zudem viele Jahre in der Vergangenheit: In meinem Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf habe ich tatsächlich Wohngeld bezogen. Waren zwar nur etwas über 40 DM im Monat, aber mein Beamtenstatus hat damals niemanden interessiert…