Eine Beurlaubung wird sicherlich an das dienstliche Interesse geknüpft sein. Sollte es im dienstlichen Interesse sein, dienen Aufstieg in den hD über diesen ungewöhnlichen Weg zu ermöglichen, wird man das tun.
Sollte aber der Dienstherr kein Interesse daran haben Aufstiegsmöglichkeiten in den hD zusätzlich zu den bereits existierenden anzubieten, wird man diesem Weg nicht zustimmen.
Wo ein Wille (des Dienstherren, nicht deiner!) ist, ist auch ein Weg.