Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von E9a in E10 ohne Studium/Bachelor
KK777:
Hallo zusammen,
ich abeite bei einer Gemeinde (4.500 Einwohner) im Standesamt, Friedhofsverwaltung, bin der ITler und bin für die Abwicklung der Wahlen zuständig. Das Standesamt mit all seinen Aufgaben schmeiße ich komplett alleine.
Nun geht es bei uns im Haus um eine Höhergruppierung von mir sowie zwei weiteren Kolleginnen, die beide den Angestelltenlehrgang II haben.
Da ich jedoch nur den Verwaltungsfachangestellten habe, aber seit 15 Jahren in dem Beruf arbeite, weiß ich nicht, ob ich doch in E10 kommen kann. Offiziell heißt es ja, dass man da ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelorabschluss haben muss.
Wie ist das aus eurer Sicht?
Danke im Voraus für eure Antworten!
WasDennNun:
--- Zitat von: KK777 am 23.03.2022 12:30 ---Da ich jedoch nur den Verwaltungsfachangestellten habe, aber seit 15 Jahren in dem Beruf arbeite, weiß ich nicht, ob ich doch in E10 kommen kann. Offiziell heißt es ja, dass man da ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelorabschluss haben muss.
Wie ist das aus eurer Sicht?
--- End quote ---
Dass das eine Lüge ist oder bandenmäßiger Betrug oder einfach nur die normale Ahnungslosigkeit von Personalern.
WasDennNun:
Für die 9b benötigst du:
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
Für die EG10 Fallgruppe 2:
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Vielleicht kann ich nicht lesen, aber von andere Voraussetzungen ist da nichts zu lesen.
Du solltest dir einen anderen Ag suchen, sofern sie dir nicht freiwillig mehr Geld geben.
OrganisationsGuy:
Das Bundesland wäre noch interessant bezüglich der eventuellen Ausbildungs- und Prüfungspflicht.
XTinaG:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.03.2022 12:40 ---Für die 9b benötigst du:
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
Für die EG10 Fallgruppe 2:
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Vielleicht kann ich nicht lesen, aber von andere Voraussetzungen ist da nichts zu lesen.
Du solltest dir einen anderen Ag suchen, sofern sie dir nicht freiwillig mehr Geld geben.
--- End quote ---
Das wäre dann für die IT-Arbeitsvorgänge zutreffend. Da wird es auf den Zuschnitt der Gesamttätigkeit ankommen, wie relevant das ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version