Autor Thema: Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?  (Read 4755 times)

JA18

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Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich, rückwirkend zum 01.01.22, von der E7 / 3 in die E9a / 3 hochgestuft.
Ursprünglich hieß es, man können keine Entgeltgruppen überspringen, daher war ich schon sehr verwundert, dass es jetzt so kam. Begründung war, dass die Stelle, auf der ich sitze, mit 9a bewertet ist und ich seit meinem Eintritt vor zwei Jahren, quasi "unterbezahlt" bin, da, wie erwähnt, eingestuft in E7 - Stelle auf 9a bewertet.

So weit, so gut. Jetzt wurde mir aber auch mitgeteilt, dass ich schon im nächsten Jahr in die E9a / 4 rutsche. Begründung ist hier, dass ich dann seit drei Jahren bei der Kommune beschäftigt bin, somit dann drei Jahre in der Erfahrungsstufe 3 und dann in die 4 rutsche. Ich hatte aber bisher immer den Stand, dass man bei einer Höhergruppierung in die gleiche, entsprechende Erfahrungsstufe eingestuft wird und die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird, sondern von vorne beginnt.

Nach dem Hinweis darauf hieß es, nein, das war mal so - du kannst uns das glauben, im nächsten Jahr bist du in Erfahrungsstufe 4.

Bin jetzt total unsicher, weil der Sprung von 9a / 3 in 9a / 4 ja sehr groß ist. Da bei uns auch eine große Investition ansteht, muss ich wissen, mit welchem Einkommen ich planen kann. Daher hier die Frage, wie ihr das beurteilt.
Möchte ungerne nochmal im Personal nachfragen, da man mir die Faktenlage dort so versichert hat.

Danke für eure Antworten im Voraus und viele Grüße

Schokobon

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Ganz offensichtlich korrigiert der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung ab Eintrittsdatum.

Erhältst du auch eine Nachzahlung für den Zeitraum Eintritt bis heute?
Die wäre ja erheblich

JA18

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Danke für die schnelle Antwort.

Nein, das nicht - eine Nachzahlung der Differenz ab 01.01.22 allerdings, also für die Monate Januar und Februar.

Es stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt theoretisch so möglich ist, wie geschildert.
500 € brutto haben oder nicht haben - das ist ja schon ein Unterschied.

XTinaG

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Dann hat der AG lediglich einen Irrtum korrigiert. Dir steht eine Nachzahlung für die letzten 6 Abrechnungszeiträume zu.

JA18

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Ich kann nicht ganz folgen - sorry  :(
Kannst du das ausführen und jemandem wie mir, der sich in dem Bereich wirklich Null auskennt, erklären?

Danke dir :-)

XTinaG

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Sicher. Der Arbeitgeber versucht, Dich um viel Geld in Form einer zustehenden Nachzahlung für die letzten 6 Monate, die tarifliche Ausschlußfrist ließ davor liegende Ansprüche verfallen, zu betrügen, nachdem er Dir bereits jahrelang zu wenig bezahlt hat.

JA18

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Oh je - das wird ja immer komplizierter. Mal sehen, was der Gehaltszettel in der kommenden Woche sagt.

Zum Thema Stufenlaufzeit bin ich noch immer nicht schlauer. Ich meine, die würde ich gerne im nächsten Jahr mitnehmen, ganz klar. Nur ganz glauben kann ich daran noch nicht.

Edit: Ahhh - gerade gefunden: Praxis-Beispiel

Der Beschäftigte ist seit 8 Jahren mit einer Tätigkeit betraut, die mit der EG 10 bewertet ist. Tarifgerecht wäre aber eine Eingruppierung in der EG 11. Er befindet sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Bewertungsirrtums in der EG 10 Stufe 4. Er hat in der Stufe 4 bereits eine Laufzeit von 2 Jahren erreicht. Wird nun die Korrektur nach § 17 Abs. 4 TVöD vollzogen, käme er in die EG 11 Stufe 4 und die Laufzeit beginnt von Neuem.

Es handelt sich hier jedoch nicht um eine echte Höhergruppierung, da keine höherwertige Tätigkeit neu übertragen wurde. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) ist bei der rückwirkenden Feststellung einer Höherwertigkeit der Tätigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen, zu welchem die Übertragung der Tätigkeit erfolgt ist bzw. die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale vorgelegen hat. Der Beschäftigte war von Beginn an aufgrund der Tarifautomatik in der "richtigen" Entgeltgruppe eingruppiert, im obigen Beispiel also in der EG 11. Folglich beginnt zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe zu laufen. Im obigen Beispiel befindet er sich also in der EG 11 Stufe 4 bei einer noch ausstehenden Laufzeit von 2 Jahren.

Ich denke, das passt auf meinen Sachverhalt 1:1 - dann hatte die Dame wohl doch recht und ich kann mich entspannen.

Schokobon

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Könntest ja noch ganz "entspannt" auf § 37 TVÖD hinweisen und deine Ansprüche auch vor 01/22 geltend machen.

JA18

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Würde jetzt erstmal abwarten, wie die Gehaltszahlung aussieht. Oder ist es dann schon, aufgrund irgendwelcher Fristen, zu spät?

Wir haben nicht konkret über eine Nachzahlung gesprochen - ich bin aufgrund der Formulierung "rückwirkend ab 01.01.22" allerdings davon ausgegangen, dass das "rückwirkend" sich auch auf die entsprechende Nachzahlung bezieht.
Oder verstehe ich etwas total falsch?

Danke für eure Hilfe, echt klasse.  :D

WasDennNun

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Nein, nicht ganz entspannt, sondern ganz konkret und zwar noch diesem Monat und zwar mit Angabe des nachzuzahlenden Entgelt in höhe der EG9as3.
Dann gibt es die letzten 6 Monate ausgezahlt. wg.§37
Wenn man bis nächsten Monat warten, dann halt ein Monat weniger  :o

Schokobon

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Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...

JA18

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Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...

Ich hoffe, dass das dann auch so kommt.
Schriftlich fixiert ist das ja nicht wirklich irgendwo, das wurde mir mündlich so mitgeteilt.

WasDennNun

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Ansonsten muss man anmerken, dass das Gestümpere deines AG wenigstens dahingehend für dich positiv ist, dass es dir die Stufenlaufzeit nicht zerschießt.
In den meisten Fällen wird nämlich tarifwidrig eine Höhergruppierung (hier: 01.01.2022) durchgeführt und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn...

Ich hoffe, dass das dann auch so kommt.
Schriftlich fixiert ist das ja nicht wirklich irgendwo, das wurde mir mündlich so mitgeteilt.
Naja auf der nächsten Lohnbescheinigung wird es ja drauf stehen, Stufe etc.
Im Kern ist es aber schriftlich fixiert: Einstellungsdatum ist fixiert, die übertragenden Tätigkeiten bei Einstellung sind fixiert. Der Rest ist dann ja Tarifautomatik.
Nur das AG und AN sich jetzt eine andere Rechtsmeinung bzgl. der EG erarbeitet haben.

Ansonsten ist es ja (so doof es klingt) auch ein "gestümpere" von Dir selber, das du nicht wusstest in welcher EG du bist, ist zwar verständlich , aber ärgerlich.

JA18

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Um das Ganze einmal von Beginn an auszuführen, war es so, dass ich bei Eintritt in die E 06 / 3 eingestuft wurde (bin Quereinsteiger, Ausbildung: ReNo-Fachangestellte). Mit der Eingruppierung war die Stelle auch ausgeschrieben, daher ging ich davon aus, dass diese auch so bewertet ist. Das war für mich damals schon, so doof das klingen mag, eine Gehaltssteigerung, mit der ich erstmal zufrieden war. Im Personalgespräch hat mein Chef mir dann mitgeteilt, dass ich in E7 hochgestuft werden soll. Das ist dann auch unverzüglich geschehen.
Im nächsten Personalgespräch hieß es dann, du machst gute Arbeit, hast auch Aufgaben übernommen, die eigentlich ursprünglich nicht zu deinem Bereich gehören sollten, daher strebe ich eine Höhergruppierung in E8 an. Antrag gestellt, Antwort aus der Perso: Bitte begründen in Form einer Stellungnahme inkl. Einreichung der Stellenbeschreibung.
Eine Stellenbeschreibung gab es aber schon und als ich mir diese dann mal genauer angeschaut habe, kam heraus - die Stelle ist bewertet mit E9a. Aus Spaß habe ich dann noch gesagt, cool, dann kann ich ja direkt in E9a, worauf gesagt wurde "nee, nee - ist nicht. Entgeltgruppen überspringen geht nicht".

Naja, ehrlich gesagt habe ich selber nicht damit gerechnet, dass die Stelle so hoch bewertet ist, daher habe ich auch nie die großen Ansprüche gestellt. Sicherlich dämlich von meiner Seite - aber so ist es nun und ich muss mir jetzt überlegen, wie ich hier weiter vorgehe.

WasDennNun

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Ok, dann würd ich an deiner Stelle den Mund halten, weil du offensichtlich die höherwertigen Aufgaben zwar ausübst, aber noch nicht offiziell übertragen bekommen hast (von der PA)

"EG überspringen geht nicht" zeigt ja die unterirdische Quali der Personaler dort.

Ich würd glatt behaupten: das du auch jetzt nur eine Anspruch auf EG6 hast, da dir höherwertigen Tätigkeiten korrekt übertragen wurden.
Wenn die dir jetzt die Inhalte der eingereichten "Stellenbeschreibung" als auszuübenden Tätigkeiten übertragen, dann würdest erst jetzt HG und du würdest dann auch 3 Jahre auf Stufe 4 warten müssen.
Aber auf keinen Fall ist es Richtig die Stufenlaufzeit ab Einstellung ticken zu lassen (soll dich dann aber nicht stören.)
In dem Fall würde ich die klappe halten und hoffen, dass das niemand irgendwann mal merkt.