Autor Thema: Höhergruppierung TVÖD VKA NRW - 7 in 9a - Stufenlaufzeit?  (Read 4848 times)

JA18

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Ja, Moment - ich übe doch die Aufgaben aus, die in der Stellenbeschreibung stehen, und auch noch Dinge darüber hinaus. Diese Aufgaben sind mit 9a bewertet worden. Warum soll ich dann nach E6 bezahlt werden?

WasDennNun

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Weil es scheiß egal ist was du ausübst.
Tariflich zählt nur was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, und das sind die Tätigkeiten die dein Arbeitgeber dir übertragen hat (nicht dein cheffe)
In der Regel kann nur die PA diese Tätigkeiten übertragen, weil nur sie den Ag da vertreten (also Bereiche die auch Arbeitsverträge unterschreiben)

Und so wie es aussieht wurde die keine neue Tätigkeitsbeschreibung von der PA ausgehändigt, außer die erste (in Form der Stellenbeschreibung).

oder hat die PA dir irgendwann mitgeteilt, welche Dinge du darüber hinaus machen sollst.
(Schätze mal nein, es wurde dir nur von deine Cheffe gesagt, und der darf dir keine Dinge übertragen, die zu einer HG führen)

klingt alles Doof
ist es zwar nicht
sondern einfach nur maximal unpraktisch, da der Arme Ag erst nachdenken muss welche Arbeiten er verteilen will und sie dann verteilt.

JA18

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Ich verstehe das schon, danke für die Erklärung :-)
Aber: Ist es dann nicht schlicht und einfach ein Fehler bei der Einstellung gewesen? Denn: Die Stellenbeschreibung gibt es ja und die ist bewertet mit E9a. Ausgeschrieben aber mit E6 - also, hätte die Stelle nicht von vorne herein mit E9a ausgeschrieben sein müssen? Wisst ihr, wie ich meine?

XTinaG

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Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a. Eine andere auszuübende Tätigkeit als jene in der Stellenbeschreibung wurde niemals übertragen. Was subalternes Führungspersonal machte, ist auch (wie im häufigeren umgekehrten Falle) egal. Ich sehe keine Schilderung, die vermuten ließe, daß E9a nicht die zutreffende Eingruppierung sei. [Edit Admin2: Unangebrachter Kommentar.]
« Last Edit: 24.03.2022 02:19 von Admin2 »

Luis1703

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Hallo XTinaG, trotzdem ist es nicht nötig jemanden zu beleidigen und es hilft auch nicht für die Beantwortung der Fragen. Es hätte ja auch gereicht mitzuteilen, dass JA18 leider in einer Behörde arbeitet (so wie ich auch) die nicht weiß was sie im Bereich Personal tut. VG

XTinaG

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Wer wäre beleidigt worden?

Isie

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@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.

Opa

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@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.
Sicher würde das den Tatbestand der Beleidigung erfüllen- wenn es dem Angesprochenen den gelänge, den Nachweis zu führen, dass er damit gemeint war. Und obwohl jeder, der hier mitliest weiß, wer gemeint war: Für einen rechtssicheren, zweifelsfreien Nachweis genügt das möglicherweise nicht. Zumal sich die Frage stellt, ob der Forenbetreiber überhaupt Daten rausrücken würde (man beachte den Firmensitz in einer Steueroase, vgl. Impressum).

XTinaG

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@XTinaG: Ob deine unsachlichen Bemerkungen, wie z. B. "Dann können der Kasper, der sich alle paar Tage Mut ansäuft und dann ins Forum kotzt..." den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen oder nicht, jedenfalls sind sie im Gegensatz zu deinen fachlichen Ratschlägen nicht hilfreich und vergraulen die Hilfesuchenden.

Und der Kasper ist hilfreich?

pommes

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Ich finde die admins lassen schon viel durchgehen. Aber zu harte Formulierungen senken schon das Niveau des Forums, ungeachtet dessen ob jemand perönlich beleidigt wurde oder nicht. Ausserdem droht Gefahr, dass dies abfärbt, und der normale "Umgangston" hier wird...

Emmi87

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EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.

Organisator

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EG überspringen geht nicht.

Aus welcher Regelung sollte sich das ergeben? Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts gefunden.

Isie

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Selbstverständlich können EG übersprungen werden. Wenn für eine Stelle mehrere Bewerber vorhanden sind, wird allerdings wahrscheinlich der Bewerber ausgewählt, der am besten geeignet erscheint. Und das wird nicht unbedingt der Bewerber mit der niedrigsten Entgeltgruppe sein. Wenn er es aber doch ist, ist er ab der Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert - es sei denn, er erfüllt tariflich geforderte persönliche Voraussetzungen nicht.

WasDennNun

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Wenn ich JA18 richtig verstanden habe, wurde eine Stelle ausgeschrieben, die mit ihm/ihr besetzt worden ist. Zu dieser Stelle gibt es eine Stellenbeschreibung. Die darin enthaltenen Tätigkeiten führen aus Sicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung in E9a.
Ok, danke der Klarstellung, dass hatte ich bisserl anders verstanden.
Und ansonsten stimme ich dir zu, dass es unterirdisch ist, was die masse der öD Arbeitgeber sich im Tarifbereich da für einen Mist erlaube und Personaler mit tariflichen Aufgaben betreuen, die damit absolut überfordert sind und fast schon betrügerisch den TBler das Geld vorenthalten.

WasDennNun

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EG überspringen geht nicht. Meinen die meisten, aber bei mir schon öfters erlebt. Bei einigen geht das wohl nicht und bei einigen wohl doch. Bestes Beispiel: ich habe nach meiner Ausbildung mich auf eine 7er Stelle beworben. Musste allerdings dafür eine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Ich wurde in die 5 eingruppiert nach der ersten Prüfung in die 6. in der Zwischenzeit wurde die Stelle höhergruppiert in die 8. nach meiner Prüfung wurde ich direkt in die 8 eingruppiert mit einer Nachzahlung von 12 Monaten der Lohngruppe 7. Ich kenne Fälle das einige erst sich 12 Monate in der 7 befinden mussten und anschließend die 8. bekamen. Selbe Kommune anderer Personalleiter. Noch ein willkürliches Beispiel gefällig? Stufenlaufzeit Verkürzung. Einem
Mitarbeiter wurde die Stufenlaufzeit Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistung gewährt. 5 Jahre später sollte es nochmal eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden aufgrund überdurchschnittlicher Leistung. Die wurde aber von der Personalleitung angelehnt weil wohl der Tarifvertrag nur eine einmalige Verkürzung hergibt. Wieder selbe Kommune andere leitung: Mitarbeiter wurde innerhalb von 8 Jahren eine vorzeitige Stufenlaufzeit gewährt und das 2 mal. Total die Experten die dort in der Personalabteilung sitzen.
Das zeigt, dass diese Personaler nicht des verständigen Lesens mächtig sind, geschwiege denn dass sie jemals da was gelesen hätten.

Ein einfaches: Wo steht das lässt sie zu 99,9% grandios scheitern.
Asozial so was.

Nachdem ich unsere Führungseben über die tariflichen Möglichkeiten im Bereich Stufen in Form eines Kurzvortrages und einer DIN A4 Tabelle dargelegt habe, wurde der Personaler gefragt, warum er das nicht wüsste und warum er seit Jahren behauptet hat, dass das nicht ginge.
-> Stammeln, wurde mir so gesagt, rote Birne, ausflüchte -> Poststelle

zum Glück beherrscht unser obere Führungseben im Haus noch einigermaßen das selbständige Denken.