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Befreiung von Ausbildungs- und Prüfungspflicht - Ausbildungszeit

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Tatti:
Hallo zusammen,

erstmal: ein wunderbares Forum! Leider bin ich bei meiner Suche auf keine Antwort zu meiner Frage gestolpert, sodass ich sie hier stellen möchte:

Es heißt
--- Zitat ---Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber
--- End quote ---

Wenn die Ausbildung zum VFA beim selben AG am 01.09.2002 begonnen hat, wann ist man dann von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit?

Ab dem 01.09.2022 (zu Beginn galt ja noch der BAT und dort war Ausbildungszeit auch Beschäftigungszeit, zumindest was die Jubiläumszeit angeht) oder erst 20 Jahre NACH bestandener Ausbildung, also dann 2025?

Ich danke schon jetzt für eure Antworten!

VG

XTinaG:
Berufserfahrung kann im Rahmen einer Ausbildung nicht erworben werden. Die Ausbildungszeit zählt also nicht mit.

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