Na wenn man schon den Autor liest:
Markus Geyer, Stellvertretender Geschäftsführer der TdLwundert mich zu diesen Ausführungen gar nichts mehr.
Wer kann denn ernsthaft glauben - wenn einem Mitarbeiter die
komplette Bearbeitung der Post als Geschäftsstellenverwalter übertragen wurde -, dass die "Beantwortung von Sachstandsanfragen" darin ein eigenständiger Arbeitsvorgang wäre???

Dann ist die Fertigung einer Kopie auch schon ein Arbeitsvorgang, Arbeitsergebnis: KOPIE!
Das wäre sicher im Sinne der TdL - hat doch die Justiz als Arbeitgeber dies auch ihren Mitarbeitern jahrelang suggeriert.
Selbst wenn man bei den Geschäftsstellenverwaltern 3 Arbeitsvorgänge, nämlich: Post, Fristen, Aktenrücklauf bilden würde, wäre es die E9a, da die Beispiele der Protokollnotizen jeweils
Arbeitsschritte innerhalb dieser Aufgaben darstellen. Und da ist man wieder bei der Organisation der Behörde selbst.
Wie genau man Serviceeinheiten organisiert, ob man sie denn überhaupt hat, wer dann dort welche Aufgaben übernimmt...... dies alles schreibt kein Tarifvertrag vor, sondern entscheidet der Dienstherr selbst. Am Ende führt seine Entscheidung dann zu einer Wertigkeit der Tätigkeit und diese kann er dem Tarifvertrag entnehmen.