Warum lässt du dich dann nicht versetzen?
Weil genau das vom "neuen" alten AG nicht gewünscht ist. Jetzt kann ich stur sein und sagen "ich will zu euch versetzt und nicht neu eingestellt werden". Dann werde ich plötzlich wohl nur noch der Zweitbester Bewerber sein. Oder ich nehme die Neueinstellung so hin und hoffe/verhandle eine Einstellung zur EG X Stufe Y mit Zulage zur Z, um nicht mit Verlust neu dort anzufangen.
Es gibt eben auch kein Recht auf Versetzung auf welches ich pochen könnte -.-
Spätestens bei einer Aktenübergabe kommt das Problem raus, wenn es nicht sogar noch bezügetechnisch Probleme gibt. Einen guten Beurteilungsbeitrag kannst du genauso abhaken.
Naja, bezügetechnisch hatte ich da eher weniger Bedenken. Im Zweifel habe ich bei Behörde A einen halben/ganzen Monat zuviel erhalten und muss das dann zurückzahlen. Wäre ja im Prinzip nicht schwierig, da der AG ja immer noch derselbe ist - er sich also easy peasy das Geld holen kann mit der nächsten Bezügeabrechnung.
Ich hatte eher Angst wegen:
"Du hast fristlos (tarifwidrig) gekündigt?
Dich will ich hier nicht mehr. Vertrauensverhältnis massiv gestört oder so in der Art irgendwas...
Beurteilung sei mal dahingestellt. Da lege ich hier bei der alten Behörde keinen Wert drauf. Die ist eh nach Nase gestrickt