Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
erst kündigen, dann vor Ablauf der Frist gehen
Wdd3:
Ich habe geschrieben "die meisten" ich verstehe nicht wie du daraus verstehst "niemals"
Ansonsten entsprich dein Ratschlag doch genau dem meinigen:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.03.2022 08:33 ---
Allerdings scheint der TB, bzw. sein Freund, vor der Entscheidung zu stehen das er eine andere Stelle nicht antreten kann wenn er die Kündigungsfrist einhält.
Es handelt sich also um eine individuelle Entscheidung.
Sicher ist es sinnvoll beim Vorgesetzten, Personaler oder wer auch immer sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen will, nochmals vorzusprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
grundsätzlich bleibt es bei der individuellen Risiko Abwägung des TB bei der er sich die Frage stellen muss was ihm die neue Stelle wert ist.
--- End quote ---
Wdd3:
--- Zitat von: XTinaG am 25.03.2022 09:04 ---Du bist sehr offensichtlich intellektuell nicht in der Lage, meinen Ausführungen zu folgen. Wie sollte es eine rechtliche Grundlage für eine individuelle Eintrittswahrscheinlichkeit geben?!? Ohne (weitere) Worte...
--- End quote ---
Was das jetzt noch mit dem nicht Verlassen der Sachebene zu tun haben soll, was du selbst eben noch bemängelt hast, bleibt dein Geheimnis.
...aber...
...seufzt...ein Letzter Versuch....extra für dich...
Deine Unfähigkeit die Ironie in meinen, auf deinen Kommentare hinzielenden Kommentare zu erkennen, ist lediglich auf einen Mangel deiner Intellektuellen Fähigkeiten zurückzuführen.
Damit beende ich den Kindergarten.
XTinaG:
Du bist der Kindergarten. Es bleibt bei meinen Ausführungen.
ichEinfachUnverbeamtet:
back to topic ;D Es gibt Neuigkeiten.
Ich muss beim Behörde A (Bundesland X) kündigen, um dann beim Behörde B (Bundesland X) eine Neueinstellung zu erhalten. Ich weiß nur noch nicht, ob der "neue AG" die Kündigungsbestätigung "in echt" sehen will. Ich könnte ja auch lügen und sagen, dass ich zum 31.05.22 gekündigt habe (Aufhebungsvertrag wird so kurz nicht genehmigt). Dann hätte ich eben zwei Verträge, von dem einer wohl nicht mehr wirksam wäre ?!?
ABER kann das Bundesland X dann nicht sagen:
Da ich so gemein zum Behörde A war und ich total tarifwidrig gekündigt habe (2 Wochen statt 4 Monate zum Quartal), kommst du über AG B nicht mehr rein? Dann hätte ich gekündigt und kein neues Arbeitsverhältnis :-o
Naja, wenigstens wäre die Probezeit irrelevant, da ja KSchG greift wegen gleichem Arbeitgeber. Nur die Höhergruppierung kann man so echt prima umgehen.
öfföff:
Oh gleicher öD Arbeitgeber? Das könnte alles dann auch dumm laufen... Sagtest du nciht du willst in die Privatwirtschaft?
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