So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.
Tja, was soll man sagen, ist ja eher der Unfähigkeit der Personalerin geschuldet, das da fehlerhaft gehandelt wird.
Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft".
So kann man es machen, wäre auch nicht unbedingt zu beanstanden. Frage mich was der PR dazu gesagt hat. Hat aber nichts mit der HG zur 12 zu tun.
Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.
Du irrst, so ist das im TV-L, nicht aber im TVöD VKA, dort wirst du so gestellt, als ob du von Anfang an höhergruppiert wurdest.
Gut für solch einen Fall, schelcht, wenn man damit die Zeiten für einen Stufenanstieg überbrücken will.
Die Begründung, dass nur die 11 gezahlt werden soll wird ja an zwei Punkten festgemacht
a. Es würde für die 12 eine
dreijährige praktische Erfahrung benötigt, die erst ab Vollendung des Studiums zählen kann. (Begründung BUND)
b. für die EG10 ja ein
Hochschulstudium benötigt wird (Begründung ebenfalls BUND)
Beides ist mE nach eben aufgrund der FG2 E10 im VKA nichtig. DIe praktische Erfahrung kann eben auf jeder IT-Stelle erfolgen, des Weiteren übe ich die Position ja seit 2019 aus.
Ich war übrigens in 2017 mitte Januar fertig, dh. mein Arbeitsleben begann am 15.1.2017; daher auch die entsprechende zeitliche Eingruppierung zu Januar. Ab dem 15.01.2020 waren die drei Jahre praktische Erfahrung gegeben.
Meine Schlussfolgerung müsste dahingehend sein:
Wenn alles korrekt verlaufen wäre, dann:
-Eingruppierung in E12S2 bereits zum 01/20, davor analog E11/2 (was aber eigentlich egal ist, bis auf die Leistungsprämie, die dann ein paar € höher ausgefallen wäre jährlich)
-Eingruppierung in E12S3 in 01/21
-Eingruppierung in E12S4 in 01/24
=> korrekte Eingruppierung fordern, soweit möglich dann auch rückwirkend.