Autor Thema: Korrekte Eingruppierung fordern?  (Read 10696 times)

Kubus

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Korrekte Eingruppierung fordern?
« am: 24.03.2022 10:58 »
Hallo zusammen,

kurze Vita:
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
-01/22 Studium gut abgeschlossen. Jetzt soll ich allerdings nicht in die E12, sondern in die E11 eingruppiert werden. Hier verliere ich 1 Jahr Stufenlaufzeit, soweit so gut.. allerdings heißt es, die "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums".

Ist das so? Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, ist dem nicht so.


Meine Idee ist jetzt
Option a: Personalrat mal damit beschäftigen
Option b: Ich such mir was neues, am Besten außerhalb des öD.

Ich danke den Profis hier, es geht natürlich nur um eine Einschätzung und keine rechtsgültige Beratung.

PS: Ist eine Kommunalverwaltung, also ganz normal TVÖD VKA.

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #1 am: 24.03.2022 11:35 »
Frage sie wo das steht: "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums". Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)


Also ist der Sachverhalt der?
Dir wurden ab 1/19 Tätigkeiten der EG11 Fg2 vorübergehend übertragen. (Weil sie dir erst dann dauerhaft übertragen wollen, wenn du studiert hast?, notwendig für die Stelle wäre es ja nicht, aber gut kann der AG so machen, denke ich)
ab 1/22 wurden sie dir dauerhaft übertragen.

Denn dann:
Du übst seit 3 Jahren Tätigkeiten der EG11fg2 aus und rutsch damit in die EG12 ab 1/22.(Tarifautomatik)

Wenn dir also die Tätigkeiten dauerhaft übertragen zu 1/22 wurden, dann würde ich einfach das Entgelt ab dem 1.1. schriftlich einfordern (Frist und Form nach §37 beachten)
Wenn sie nicht zahlen, Klagen und Richter entscheiden lassen.

Personalrat kannst du parallel darüber informieren, sind aber nicht zuständig. (bzw. müssten ja schon zugestimmt haben, dass dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden).

(im TV-L würde ich jetzt noch empfehlen: Bewerbungen schreiben und nach §16.5 eine Zulage verlangen)

Hier bin ich nicht sattelfest, denke es ist aber richtig:

Stufen: ab 2/20 Stufe 3 eg9a Zulage zu EG11/3
bei dauerhafte Übertragung zum 1/22, Rückrechnung als ob direkt übertragen (ist ja so beim VKA beim TV-L wäre es nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe):
Rückwirkend ab 1/19 EG11S2 Laufzeit neu Start
ab 1/21 EG11s3
1/22 HG wegen 3 Jahre Stufe EG12S3 Laufzeit neu Start. EG12S4 dann 1/25


Wenn die jetzt sagen: Erfahrung fängt ab 1/22 erst an zu zählen, dann würdest du 1/24 in die EG11/S4 bezahlt bekommen und 1/25 in die EG12/s4 laufzeit neustart kommen

ab 1/25 wäre dann beides indentisch

in den 3 Jahren würdest du um rund 5000 Brutto betupst (2 Jahre wenige ein Jahr mehr Geld)

E15TVL

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #2 am: 24.03.2022 12:06 »
Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)
Der Meinung war ich bis vor 30 Minuten auch noch (sogar bis einschl. EG 13), bis ich dann in den Definitionen und Kommentierungen des BVA auf Seite 80 folgenden Mist gelesen habe:

[...] Die Erfüllung dieser persönlichen Anforderung ist nur gegeben, wenn in dem 3-Jahres-Zeitraum unzweifelhaft praktische Aufgaben entsprechend der abgeschlossenen einschlägigen Hochschulbildung (z.B. der Fachrichtung Informatik) erledigt wurden und auch nur in der Ausübung einer Tätigkeit am Objekt, nicht hingegen bei theoretischer oder wissenschaftlicher Arbeit. [...] Es können somit nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden. [...]

 :o :o :o

XTinaG

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #3 am: 24.03.2022 12:10 »
Die Entgeltordnungen von Bund und VKA unterscheiden sich vielfach erheblich, u.a. auch im IT-Bereich.

E15TVL

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #4 am: 24.03.2022 12:19 »
@XTinaG
Danke! Stimmt, bei der EG 10 kommt die "abgeschlossene Hochschulbildung" rein (Bund).

@Kubus
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #5 am: 24.03.2022 12:22 »
@XTinaG
Danke! Stimmt, bei der EG 10 kommt die "abgeschlossene Hochschulbildung" rein (Bund).

EGO TV-L und VKA haben halt eine zweite Fallgruppe in der EG10 (und da geht es dann halt auch als SChulabbrecher bis nach oben). Der BUND hat da (noch) die Mauer "abgeschlossene Hochschulbildung".
(und in der EG6 darf man auch nur rein mit IT Ausbildung)

sB natürlich stets ausgenommen bei der Aussage.

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #6 am: 24.03.2022 12:24 »
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.
nun verjag ihn doch nicht. mit der 12 und dem Job lebt es sich doch extrem bequem.

E15TVL

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #7 am: 24.03.2022 12:36 »
Sofern er dann auch die E12 überwiesen bekommt, natürlich.

Kubus

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #8 am: 24.03.2022 13:09 »
Frage sie wo das steht: "praktische Erfahrung, 3 Jahre, beginnen erst mit Abschluss des Studiums". Denn für die EG11/EG12 benötigt man kein Studium!! (wahrscheinlich denken die das aber)


Also ist der Sachverhalt der?
Dir wurden ab 1/19 Tätigkeiten der EG11 Fg2 vorübergehend übertragen. (Weil sie dir erst dann dauerhaft übertragen wollen, wenn du studiert hast?, notwendig für die Stelle wäre es ja nicht, aber gut kann der AG so machen, denke ich)
ab 1/22 wurden sie dir dauerhaft übertragen.


Denn dann:
Du übst seit 3 Jahren Tätigkeiten der EG11fg2 aus und rutsch damit in die EG12 ab 1/22.(Tarifautomatik)

Wenn dir also die Tätigkeiten dauerhaft übertragen zu 1/22 wurden, dann würde ich einfach das Entgelt ab dem 1.1. schriftlich einfordern (Frist und Form nach §37 beachten)
Wenn sie nicht zahlen, Klagen und Richter entscheiden lassen.

Personalrat kannst du parallel darüber informieren, sind aber nicht zuständig. (bzw. müssten ja schon zugestimmt haben, dass dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden).

(im TV-L würde ich jetzt noch empfehlen: Bewerbungen schreiben und nach §16.5 eine Zulage verlangen)

Hier bin ich nicht sattelfest, denke es ist aber richtig:

Stufen: ab 2/20 Stufe 3 eg9a Zulage zu EG11/3
bei dauerhafte Übertragung zum 1/22, Rückrechnung als ob direkt übertragen (ist ja so beim VKA beim TV-L wäre es nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe):
Rückwirkend ab 1/19 EG11S2 Laufzeit neu Start
ab 1/21 EG11s3
1/22 HG wegen 3 Jahre Stufe EG12S3 Laufzeit neu Start. EG12S4 dann 1/25


Wenn die jetzt sagen: Erfahrung fängt ab 1/22 erst an zu zählen, dann würdest du 1/24 in die EG11/S4 bezahlt bekommen und 1/25 in die EG12/s4 laufzeit neustart kommen

ab 1/25 wäre dann beides indentisch

in den 3 Jahren würdest du um rund 5000 Brutto betupst (2 Jahre wenige ein Jahr mehr Geld)

Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.

Wenn ich das den Kommentaren richtig entnehme, geht es eher um die dreijährige Erfahrung. Ich finde da auf die Schnelle in Beck-Online nichts bzw weiss nicht, wo das genau definiert ist ab wann das dann zählt. Ansonsten wie du schreibst, müsste ich der Fallgruppe 2 entsprechen.

Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.

Und ja, ihr habt Recht, dass man sich mal im privaten Umfeld umschauen sollte. Das mache ich jetzt sowieso mal parallel, da ich auch keine Lust darauf habe, dass ich in 5-10 Jahren genauso voller Frust da stehe wie jetzt, nur dass ich eben NICHTS wirklich gelernt habe bzw. mir das so in der freien Wirtschaft eben auch nicht soviel bringt. Ich erwarte nur die korrekte Einstufung aktuell, ist halt irgendwie ernüchternd wenn du nach drei-vier Jahren Studium dann effektiv mit weniger da stehst (verliere ja 1 Jahr in der Stufenlaufzeit).
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.

Vermutlich aber auch ein entsprechender Neidfaktor vorhanden, wenn man mit 25J dann in die 12 eingruppiert werden soll, keine Ahnung.

Kubus

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #9 am: 24.03.2022 13:13 »
Die Option B (was außerhalb des ö. D. suchen) wäre besonders bei IT-SiBes aktuell auch sehr lukrativ.
nun verjag ihn doch nicht. mit der 12 und dem Job lebt es sich doch extrem bequem.

Man kann bequem Leben, ja. Aber irgendwie ist das aber auch alles langweilig.

Noch dazu wohne ich eben in einer teuren Gegend, wenn mir die Bude nicht selbst gehören würde, dann würde das Geld nicht reichen. Also bequem für den einen, schlecht für den anderen!

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #10 am: 24.03.2022 16:27 »
Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
Zitat
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
Zitat
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22  EG12S3 (58,4k)  dann 1.1.25:eg12s4

Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
Zitat
Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.

Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.

Kubus

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #11 am: 25.03.2022 08:44 »
Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
Zitat
-08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
Zitat
Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22  EG12S3 (58,4k)  dann 1.1.25:eg12s4

Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
Zitat
Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.

Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.

Hi,

danke erstmal. DIe Begründung der "praktischen Erfahrung" liegt auf Basis dieses Dokumentes, Seite 80:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2022_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf;jsessionid=B4EBC82D860B3DDF404D38E70064F511.internet271?__blob=publicationFile&v=13

. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit
praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden.

=> Das ist aber doch BUND, wir sind hier aber doch im Tvöd VKA.

WasDennNun

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #12 am: 25.03.2022 08:59 »
Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.

Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)

Transferleistung nennt man so was.

Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.

Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.

Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.

Kubus

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #13 am: 25.03.2022 09:15 »
Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.

Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)

Transferleistung nennt man so was.

Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.

Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.

Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.

Vielen Dank, ich sehe das auch so.

Mein Plan ist ansonsten, dass ich das mal mit dem Landrat bequatsche und wenn das nicht hilft, dann such ich mir was neues.
Aber erstmal abwarten :).

ITheini

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Antw:Korrekte Eingruppierung fordern?
« Antwort #14 am: 25.03.2022 11:51 »
So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.

Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft". Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.