Bin mir in der Konstellation zu 99.999% sicher, dass die Ämter der BBesO A regelmäßig zu durchlaufen sind. Man kann auch einen Antrag stellen, dass es eine Sprungbeförderung gibt. Ich kenne auch Fälle, wo das bei einem Wechsel in die B-Besoldung (Behördenleitungen) dann auch gemacht wird.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man das in dem Fall hier so handhaben würde. Es ist ja nicht einmal klar, um welche Körperschaft es sich handelt (Spitzenverband, Gemeinde, Kreis, Landschaftsverband, RVR etc.) und über welche Stelle/welchen Dienstposten hier geredet wird.