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[NW] Laufbahnwechsel A13 nach B2

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Opa:
Ein Beamter in NRW wird derzeit nach A13, Laufbahngruppe 2.1 (ehem. Gehobener Dienst) besoldet. Nach modularer Qualifizierung verfügt er über die Befähigung für Laufbahngruppe 2.2 (ehem. Höherer Dienst).

Beabsichtigt ist die künftige Verwendung auf einem Dienstposten, der mit B2 bewertet ist (ebenfalls BaL, kein „Wahlamt“).

Müssen vor einer Beförderung nach B2 die Ämter der Laufbahngruppe 2.2 durchlaufen werden?

Organisator:
Zumindest beim Bund nicht - vgl. § 9 Abs. 2 BLV. Vielleich gibts sowas auch in NRW?

Casiopeia1981:
Der Beamte müsste die Beförderungsvoraussetzungen nach § 28 LVO erfüllt haben. Die dort genannten Zeiten beginnen ab dem Zeitpunkt des Laufbahnwechsels in die LG 2.2.

Alle Ämter bis A 16 wären sehr wahrscheinlich zu durchlaufen. Das würde in dem Fall dann rd. 6 Jahre ab Laufwechsel dauern, bis man die Urkunde nach B 2 erhalten darf.

Ich habe jetzt unterstellt, dass es sich um eine Stelle in der unmittelbaren Landesverwaltung handelt. Ist das so?

2strong:

--- Zitat von: Organisator am 25.03.2022 08:15 ---Zumindest beim Bund nicht - vgl. § 9 Abs. 2 BLV. Vielleich gibts sowas auch in NRW?

--- End quote ---

Bist Du sicher, dass die Norm so zu verstehen ist? Nach meinem Verständnis wären A 13 bis A 16 regulär zu durchlaufen, von A 16 wäre dann jedoch eine Sprungbeförserung bis B 11 denkbar.

Opa:

--- Zitat von: Casiopeia1981 am 26.03.2022 01:12 ---Ich habe jetzt unterstellt, dass es sich um eine Stelle in der unmittelbaren Landesverwaltung handelt. Ist das so?

--- End quote ---
Nein, Kommunalverwaltung.

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