Autor Thema: Besserstellung Erwerbsunfähigkeitsrenter - Übertragung auf dienstunfähige Beamte  (Read 3675 times)

Stefan35347

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Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)

McOldie

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Warum sollte hier eine Gleichschaltung erfolgen? Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Rechtsbereiche. Zudem liegt die Regelungskompetenz bei den einzelnen Bundesländern.

Lars73

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Wenn gewünscht kann der Anspruch auf Beamte sicherlich auf das Niveau der Erwerbunfähigkeitsrente gebracht werden. Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.

McOldie

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Dass dürfte aber empfindliche Verluste für betroffene Beamte beinhalten.

hier geht es um eine Besserstellung ;)

cyrix42

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Müsste die von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Besserstellung von Erwerbsunfähigkeitsrentnern nicht auch auf dienstunfähige Beamte übertragen werden? (zB Hochrechnung bis zum 62. Lebensjahr statt bis zum 60. Lebensjahr?)

Wie schon gesagt, werden hier Äpfel mit Birnen (bzw. Erwerbs- mit Dienstunfähigkeit) verglichen. Auch gibt es keinen Grund, warum eine Regelung, die die Deutsche Rentenversicherung und die dort einzahlenden Arbeitnehmer (m/w/d) betrifft, nicht aber Beamte, nun zur Regelung eines völlig anderen Sachverhalts bei der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit von Landes- oder Bundesbeamten herangezogen werden sollte.

Aber, wenn man schon diesen nicht zielführenden Vergleich aufmachen will, dann doch zumindest mit den richtigen Zahlenwerten. So wird derzeit das Ende der Zurechnungszeit nach Eintritt der Erwerbsminderung schrittweise auf die Regelaltersgrenze angehoben -- also deutlich über das 62. Lebensjahr hinaus. Wird in diesem Jahr die Erwerbsminderungsrente beantragt, so endet die Zurechnungszeit im Alter von 65 Jahren und 10 Monaten.

Dabei sollte man aber auch nicht vergessen, dass hierbei diese Zurechnungszeiten mit dem Durchschnittsverdienst der Person aus der Zeit seit deren 17. Geburtstag (bis auf konkret belegte beitragsfreie Zeiten wie max. 8 Jahre Schule+Studium) belegt ist, also dieser herangezogene Durchschnittsverdienst deutlich unter dem Gehalt nach einiger Zeit im Beruf liegt. So bewegt sich die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente etwa auf dem Grundsicherungsniveau...

Ach so, was die angesprochene Besserstellung von derzeitigen Erwerbsminderungs-Beziehern betrifft: Diese Anhebung des Endes der Zurechnungszeit 2019 geschah nur für Neu-Rentner, während sich für diejenigen, die damals schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht geändert hatte. Dies soll nun ggf. nachgebessert werden. Hat aber natürlich auch nichts mit Beamten und deren Pensions-Höhen zu tun...

BAT

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@cyrix, grundsätzlich d`accord.

Aber bitte nicht wieder diese interessen gesteuerten Renten auf Grundsicherungsniveau kolportieren. Millionen Haushalte bestehen nicht nur aus einer Person.

cyrix42

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Die Haushaltsgröße hat doch mit der Aussage, wie hoch die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente ist, wenig zu tun. Die Zahlen, die ich auf die Schnelle gefunden habe zur Höhe der durschnittlichen Erwerbsminderungsrente getrennt nach Frau/Mann und Ost/West für das Jahr 2020:

Frauen/Ost: 947 €/Monat
Männer/West: 932€/Monat
Männer/Ost: 844€/Monat
Frauen/West: 829€/Monat

Quelle: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII47b.pdf

Ich weiß nicht, ob du auf mehr oder minder Ein-Verdiener-Haushalte hinaus willst, in welchen der Ehepartner (m/w/d) den Hauptteil des Haushaltseinkommens stemmt, während die zweite Person maximal einen Nebenverdienst erwirtschaftet (und sich sonst um den Haushalt/ die Kinder / whatever kümmert). Aber in obige Statistik gehen alle ein, sofern sie eben die 5 Jahre Versicherungszeiten (und 3 in den letzten 5 Jahren) zusammenbekommen. Konkret schließt das die nicht erwerbstätigen Hausfrauen und -männer ja sogar aus der Statistik aus...

Und die ausgezalten Beträge stimmen nun einmal von der Höhe her recht gut mit der Grundsicherung (inkl. Miete und Heizkostenzuschuss) für Singles überein. Warum also den Vergleich nicht ziehen?

BAT

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Es ist schlicht falsch, aus einer Rentenzahlung, egal welche, autoamtisch Verbindung zu Grundsicherung und damit Armut zu ziehen. Dafür sind die Haushalte - und vor allem deren Einkünfte und Ausgaben - zu divers.

Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.

cyrix42

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Es ist schlicht falsch, aus einer Rentenzahlung, egal welche, autoamtisch Verbindung zu Grundsicherung und damit Armut zu ziehen. Dafür sind die Haushalte - und vor allem deren Einkünfte und Ausgaben - zu divers.

Die sonstigen Einkünfte oder Ausgaben des Haushalts wurden doch nirgends angesprochen. Natürlich bewegt sich die hier genannten Durchschnitts-Rentenzahlungen ziemlich auf dem Niveau dessen, was auch in der Grundsicherung für einen Single-Haushalt zur Verfügung steht. Da kannst du dich auch auf den Kopf stellen, das ändert nichts daran. Es ist ein Vergleich zweier Zahlenwerte, nicht mehr und nicht weniger.

Niemand hat hier behauptet, dass ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ggf. nicht auch noch andere Einkünfte z.B. aus Vermögen oder Mietzahlungen haben kann. Das tut aber eben gerade nichts zur Sache, weil dies auf den Fakt, dass die genannten Beträge von Durchschnitts-Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung ähnliche Höhen haben, keinerlei Auswirkung hat.

BAT

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Die Grundsicherung ist kein Fixum, allein daher ist ein Vergleich sehr liquide.  ;)

Organisator

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Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.

Wenn man von einem durchschnittlichen Einkommen und einer Erwerbsbiographie von 40 Jahren ausgeht ist allein die gesetzliche Rente durchaus auskömmlich. Woraus schließt du, dass das definitiv ausgeschlossen sei?

WasDennNun

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Auskömmliche Renten sind für die Zukunft in der Fläche definitv ausgeschlossen. So etwas muss kommuniziert werden.

Wenn man von einem durchschnittlichen Einkommen und einer Erwerbsbiographie von 40 Jahren ausgeht ist allein die gesetzliche Rente durchaus auskömmlich. Woraus schließt du, dass das definitiv ausgeschlossen sei?
40 Jahre Durchschnittseinkommen heißt doch 40 Rentenpunkte, oder?
Also 40x34,19 = 1367,6€ Rente. Brutto
Oder habe ich da was vergessen?

BAT

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Weil in deinem Beispiel schon über 100 Milliarden Steuerzuschuss drin ist. Das trägt sich auch in deinem Beispiel nicht selbst. Zumal mir nicht bekannt wäre, dass man vor 60 in Rente gehen kann. Wir müssen in ein Basisrentensystem wechseln und die Steuern da mal fast ganz raus lassen.

Organisator

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40 Jahre Durchschnittseinkommen heißt doch 40 Rentenpunkte, oder?
Also 40x34,19 = 1367,6€ Rente. Brutto
Oder habe ich da was vergessen?
Eigentlich nur den aktuellen Rentenwert von 36,02 € ab 01.07.2022 ;)

Organisator

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Weil in deinem Beispiel schon über 100 Milliarden Steuerzuschuss drin ist. Das trägt sich auch in deinem Beispiel nicht selbst. Zumal mir nicht bekannt wäre, dass man vor 60 in Rente gehen kann. Wir müssen in ein Basisrentensystem wechseln und die Steuern da mal fast ganz raus lassen.
Das würde sich tragen, wenn man nur die Rentenleistungen wegen Alters berücksichtigt. Da es darüber hinaus noch weitere Leistungen (z.B. medizinische und berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten) und versicherungsfremde Leistungen (z.B. Berücksichtigung von Kindererziehung, Höherbewertung von Zeiten der Berufsausbildung / Arbeitslosigkeit) gibt, bedarf es - politisch motiviert - entsprechender Steuerzuschüsse.

Wenn man die Biograpie auf 45 bzw. 47 Jahre verlängert, wirds natürlich noch auskömmlicher.