Es kommt darauf an, was genau du rügst. Wenn du rügst, die Besoldungsstelle habe bei der Anwendung des Gesetzes oder der Verordnung einen Fehler gemacht, dann dürften die normalen Verjährungsregeln greifen. Wenn du aber rügst, dass die Zulage im Gesetz oder in der Verordnung zu niedrig bemessen ist, dann greift der Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung, d.h. Antrag/Widerspruch innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres.