Autor Thema: Arbeitszeugnis Entgeltgruppe  (Read 4983 times)

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
« Antwort #15 am: 30.03.2022 13:34 »
Also mich würde das auch erheblich stören. Dem Grunde nach halte ich die Angabe der Entgeltgruppe bzw. des Gehalts in einem Arbeitszeugnis für völlig fehl am Platz. Das Arbeitszeugnis hat Angaben zu Führung (also Verhalten) und Leistung zu enthalten. Da hat die Angebe der Vergütung bzw. Entgeltgruppe genauso wie z. B. Angaben über die Krankenkasse des AN, über vermögenswirksame Leistungen, Dienstrad, Zulagen o. ä. nichts im Zeugnis verloren.

Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Durch die Angabe der  Vergütung im Arbeitszeugnis kann ggf. natürlich die Verhandlungsposition -und damit auch das berufliche Fortkommen- des AN im Bewerbungsverfahren erschwert sein.

Mein Rechtsempfinden ist daher auch, dass man die Herausnahme der Angabe auch erfolgreich -ggf. gerichtlich- durchsetzen könnte. 

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
« Antwort #16 am: 30.03.2022 15:11 »
Also mich würde das auch erheblich stören. Dem Grunde nach halte ich die Angabe der Entgeltgruppe bzw. des Gehalts in einem Arbeitszeugnis für völlig fehl am Platz. Das Arbeitszeugnis hat Angaben zu Führung (also Verhalten) und Leistung zu enthalten. Da hat die Angebe der Vergütung bzw. Entgeltgruppe genauso wie z. B. Angaben über die Krankenkasse des AN, über vermögenswirksame Leistungen, Dienstrad, Zulagen o. ä. nichts im Zeugnis verloren.
Mit dem Unterschied, dass die Angabe der EG nicht die Angabe des Gehaltes ist, sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.

andi1504

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
« Antwort #17 am: 30.03.2022 15:52 »
...sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.

Die Angabe der Entgeltgruppe gibt keine Information darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden.
Beispiel: TVöD EG 5 Fallgr. 1 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit"
Mit dieser Information kann ich lediglich mutmaßen, dass Tätigkeiten übertragen wurden, die eine Eingruppierung nach EG 5 nach sich ziehen; nicht aber welche Tätigkeiten das waren. Ich würde auch mal bezweifeln, dass in dem Zeugnis auch Angaben darüber gemacht wurden, welche Fallgruppe oder welcher Teil der Entgeltordnung zur Anwendung gekommen sind. 


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Arbeitszeugnis Entgeltgruppe
« Antwort #18 am: 30.03.2022 16:27 »
...sondern eine Angabe darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden und deren Eingruppierung der AG vermutet.

Die Angabe der Entgeltgruppe gibt keine Information darüber, welche Tätigkeiten übertragen wurden.
Beispiel: TVöD EG 5 Fallgr. 1 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit"
Mit dieser Information kann ich lediglich mutmaßen, dass Tätigkeiten übertragen wurden, die eine Eingruppierung nach EG 5 nach sich ziehen; nicht aber welche Tätigkeiten das waren. Ich würde auch mal bezweifeln, dass in dem Zeugnis auch Angaben darüber gemacht wurden, welche Fallgruppe oder welcher Teil der Entgeltordnung zur Anwendung gekommen sind.
Natürlich inklusive der allgemeinen Beschreibung ergibt sich durchaus eine anderer Überblick über die Tätigkeiten.
Denn:
Wenn jemand eine Ausbildung als Bürokaufmann hat und es wird angegeben, dass er in der EG6 war, dann weiß ich damit mehr über die mutmaßliche Güte seiner Arbeit als wenn dort diese Angabe nicht gemacht wird.
Denn bei gleichen Zeugnistext könnte da EG3 oder EG8 bei rauskommen die Eingruppierung sein. Ohne Angabe der EG sind es halt weniger Informationen. Mit habe ich ein klareres Bild über die geleistete Arbeit.


Ein Arbeitszeugnis von einem ITler bekommt, zweimal gleicher Text was seine Aufgaben waren.
Einmal mit der Angabe EG13 einmal EG9a. Da weiß ich durchaus welche  Art Aufgaben da übertragen wurden.

Spart Erläuterungen in epischer Breite.