Autor Thema: Rückzahlung wegen Überzahlung VBL-Rente  (Read 1561 times)

Frankie

  • Gast
Rückzahlung wegen Überzahlung VBL-Rente
« am: 30.03.2022 16:48 »
Hallo!
Ich habe vor kurzem einen Bescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, rückwirkend vom 01.04.2021 an, nach vorherigem Bezug (seit 8/2017) einer teilweisen EM-Rente. Ebenso wurde von 2017 an die halbe VBL-Rente geleistet.
Gleichzeitig erhielt ich, schon vor dem 01.04.21, bis 14. Februar 2022 Krankengeld.
Dieses Krankengeld war höher als die jetzt bewilligte EM-Rente und daher wurde von der DRV Geld in Höhe der Rente an die KK zurück erstattet.
Die Zahlung, welche über dem Rentenbetrag lag (Spitzbetrag) durfte ich behalten. Soweit, sogut.
Jetzt erhielt ich von der VBL eine Abrechnung nach der ich eine erhebliche Summe wegen "Überzahlung" zurückzahlen soll.
Es wird Bezug genommen auf §41 Absatz 4 VBLS, da die Zahlungen der VBL seit dem 01.04.21 bis zum Ende des Krankengeldbezugs (14.02.22) "geruht" hätten.
Es wurde dabei das Brutto-Krankengeld berechnet, also mehr als ich netto ausgezahlt bekommen habe und davon die Netto-Rente der DRV abgezogen. Die dann entstandene Summe war größer als meine neu errechnete volle Betriebsrente so dass durch das "Ruhen" nichts mehr übrig blieb.
Beechnung (beispielhaft, ähnliche Summen):
Monatlicher Krankengeldanspruch:1.900 Euro
Betrag, der nicht zum Ruhen führt (=EM-Rente):1.500 Euro
Betrag, der zum Ruhen führt (=Differenz): 400 Euro
VBL-Rente vor Ruhen (=die "Neue"): 300 Euro
VBL-Rente nach Ruhen: 0 euro
Nach dieser Berechnung soll ich nun die in dieser Zeit erhaltene halbe VBL-Rente für 10,5 Monate zurückzahlen.
Ist diese Vorgehensweis korrekt? Darf z.B. das Brutto-Krankengeld für die Berechnung herangezogen werden obwohl ich dieses nicht erhalten habe? In der Satzung ist von "gezahltem" Krankengeld die Rede, was bedeutet das genau?
Hat jemand schon von einem solchen Fall gehört?
Lohnt ein Widerspruch und mit welcher Begründung?
Vielen Dank für eine Antwort!