Liebe Forumsgemeinde,
folgender Sachverhalt: Angehender Beamter absolviert technisches Referendariat, um im höheren Dienst tätig werden zu können. Landesbehörde X möchte Referendar gerne übernehmen. Referendar war vor dem Referendariat als Angestellter bei Behörde X mehrere Jahre beschäftigt in einer Tätigkeit vergleichbar einer der Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Regelmäßige Probezeit beträgt 3 Jahre nach § 19 der einzelnen Beamtengesetze. Probezeit kann verkürzt werden, wenn die vorherige Tätigkeit der Laufbahn entspricht. (Wortlaut in fast allen Landesbeamtengesetzen identisch)
Nun ist die Frage, ob die Behörde hier irgendeinen Ermessensspielraum besitzt von der dreijährigen Probezeit abzurücken, um dem Referendar die Übernahme etwas attraktiver zu machen.
Meiner Ansicht nach nicht, aber vielleicht habt ihr von irgendwelchen Konstrukten gehört, in denen das anders gehandhabt wurde?
Viele Grüße