Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderungsvertrag
Kat:
Die gleichen Unsicherheiten wie für jeden unbefristet angestellten Beschäftigten, der noch nicht unter die "Unkündbarkeit" fällt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kat am 31.03.2022 15:17 ---Die gleichen Unsicherheiten wie für jeden unbefristet angestellten Beschäftigten, der noch nicht unter die "Unkündbarkeit" fällt.
--- End quote ---
Nein.
Ich sehe da gigantische Unsicherheitsunterschiede.
in meinem (realen) Fall ist die betriebsbedingte Kündigung recht einfach. Da der Vertrag mit den Mitteln verknüpft ist.
bei einem sachgrundlosen befristeten Vertrag, ist es schon schwieriger, sozial Auswahl etc. und bei einem unbefristeten ebenfalls.
Oder glaubst du das ein Bundesland nicht für jemanden irgendwo eine Arbeitsstelle hat, die er dem Angestellten anbieten muss?
mimue:
und was passiert, wenn der ursprüngliche Vertrag tatsächlich vor dem Datum der Änderung auf Grund einer Anlage zur Befristung beendet wird.
Was ist denn dann mit der Änderung, bleibt die trotzdem wirksam? (so wie „WasDennNun“ es angedeutet hat)
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