Autor Thema: Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage  (Read 8465 times)

was_guckst_du

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #60 am: 04.04.2022 14:38 »
...ein auf der Weimarer Verfasung ruhender Schutz des Sonntags...

...auch ein Grundgesetz sollte man in regelmäßigen Abständen mal updaten... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #61 am: 04.04.2022 14:46 »
Doch, ist sie. Bunderverfassungs- und verwaltungsgericht haben entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur als Annex einer kulturellen Veranstaltung erfolgen darf, nicht als reines Shopping - Erlebnis.
Was das Verwaltungsgericht sagt ist ja irrelevant, weil es sich ja nur auf das aktuelle Gesetz bezieht, hier geht es ja eher darum, ob man das Gesetz verbessern kann, damit es leichter ist, vereinzelt Sonntagsöffnung zu ermöglichen?

Daher: Quelle für diese starke Einschränkung seitens des BVerG?
Ich denke so eng wurde das nicht vom BVerG vorgegeben.

Oder ist der Besuch einer Insel oder eines Kurortes per se schon eine kulturellen Veranstaltung  8) oder leben die Menschen dort im GG freiem Raum?

Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp.  ;)
Ist bekannt:
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
Da steht aber nicht: Es darf keine Sonntagsöffnung ohne kulturellem Grund geben.
Und auch im aktuellem Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz gibt es die Möglichkeit Sonntagsöffnung ohne kulturelle Veranstaltung zu erlauben.

BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #62 am: 04.04.2022 14:55 »

Oder ist der Besuch einer Insel oder eines Kurortes per se schon eine kulturellen Veranstaltung  8) oder leben die Menschen dort im GG freiem Raum?


Ernsthaft? Natürlich ist der Besuch eine Seebades, der Ulraub eine seelische Erhebung und damit immer gedeckt von den Ausnahmen zur Ladenöffnung.

Es sei denn man stellt fest, dass 90 % der Gäste von Borkum nur wegen dem verkaufsoffenen Sonntag dort hinfahren.  ;)

Aber ich habe immer mehr den Eindruck, das es hier um Rechthaberei geht. Das Problem ist halt real, in vielen Gemeinden. Und ich habe nur den Eindruck, hier müsste endlich mal der Knoten durchschlagen werden.

Organisator

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #63 am: 04.04.2022 14:56 »
Ernsthaft? Dir ist das Grundgesetz bekannt? Artikel 140 wäre schon mal ein Tipp.  ;)

kenne ich schon, aber nur die Bereiche, die mich betreffen. Daher auch die Frage an dich, da du den Eindruck machtest, eine Fundstelle zu haben.

Interessant der Artikel 140. Über 100 Jahre alt und voller spirituellem Gedöns. Damals wohl eine Errungenschaft aber mittlerweile gnadenlos veraltet.
Da wirds mal Zeit aufzuräumen. Es gibt ja wohl verfassungsgemäße Regelungen, am Sonntag dennoch arbeiten zu dürfen und diese kann und sollte man in Betrachtung der gesellschaftlichen Entwicklung ebenfalls weiterentwickeln. Wir leben ja nicht mehr im Jahr 1919!

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #64 am: 04.04.2022 16:24 »
Ernsthaft? Natürlich ist der Besuch eine Seebades, der Ulraub eine seelische Erhebung und damit immer gedeckt von den Ausnahmen zur Ladenöffnung.
Hihi, da andere dort eine seelische Erhebung haben, darf dort Sonntags geöffnet werden. Und die Angestellten, die dann arbeiten müssen werden um ihre GG rechte gebracht?
Klingt irgendwie schräg.


Zitat
Das Problem ist halt real, in vielen Gemeinden. Und ich habe nur den Eindruck, hier müsste endlich mal der Knoten durchschlagen werden.
Klar, wäre ein simples platt machen dieser Verweise auf Weimar der beste Weg, damit die Länder Ladenöffnungsgesetz bauen können wie es ihnen gefällt, welche dann allen Gemeinden die Freiheit geben könnte jederzeit und immer wieder Sonntagsarbeit zu erlauben.
(Artikel 140 GG bezieht sich ja nicht nur auf die Ladenöffnungszeiten, sondern ist allgemein gültig, oder habe ich da was verpasst.)
Interessant wäre es aber auch, was mit einem Ladenöffnungsgesetz geschieht, wenn dort die Hürden für eine Sonntagsöffnung runtergeschraubt werden.
Wenn Firmen wie VW hin und wieder Sonntagsarbeit machen dürfen, warum nicht auch der Klammottenladen.
(naja Amazon würde sich freuen, wenn 140 gestrichen würde, endlich 7/24 Auslieferung möglich)

Und es erschließt sich mir nicht, warum in Bäder und Kurorten und Inseln, es mit dem GG vereinbar ist, dass die Angestellten dort ständig auf diese Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verzichten müssen, während es 20 km weiter plötzlich ein GG Bruch darstellt, wenn da 4 mal aufgemacht wird.
Hast du da eine BVerG Quelle für, oder liegt es nicht am GG, sondern alleinig an den beschissen gemachten Öffnungsgesetz? Weswegen es für einige Gemeinden ein reale Problem ist.

BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #65 am: 04.04.2022 16:32 »
Kern des Themas ist doch ganze ehrlich, das dieses Land sich bis heute nicht entschlossen hat, wie es mit dem Sonntag oder auch dem Artikel 140 umgehen möchte.

Das betrifft ja auch die Abschlagszahlungen an die Kirche.

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #66 am: 04.04.2022 16:55 »
Kern des Themas ist doch ganze ehrlich, das dieses Land sich bis heute nicht entschlossen hat, wie es mit dem Sonntag oder auch dem Artikel 140 umgehen möchte.
Richtig.
Dann sollte man die Überschrift auf "Soll Sonntagsarbeit für alle und grundsätzlich erlaubt werden oder nicht"  ändern. (Also 140er löschen oder beibehalten )

Andererseits, deine Headline ist ja verkaufsoffenen Sonntage. Und die Aufweichung/Ausweitung der Ladenöffnungszeiten sind sicherlich stärker als bisher - auch ohne GG Änderung - möglich. Zumindest ist mir da kein BVerG Urteil bekannt, welches eine pauschale 4 Sonntage Regelung verbieten würde.


BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #67 am: 04.04.2022 18:06 »
Nein, du kannst auch 40 Sonntage reinschreiben. Wenn allerdings kein überragender Anlass in der Stadt ist, bringt das aber nix.

https://www.bcsd.de/suchergebnisse/?datei=leitfaden_vos_allg.pdf

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #68 am: 04.04.2022 19:59 »
Nein, du kannst auch 40 Sonntage reinschreiben. Wenn allerdings kein überragender Anlass in der Stadt ist, bringt das aber nix.
4 wäre keine Einschränkung, 40 schon.
Insofern ist dies eine grundgesetzlich vollkommen andere Wertigkeit bzgl. der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes.
Und ob ein Gestz Verfassungskonform ist, entscheidet mWn nicht das Verwaltungsgericht, sondern das BVerG.
Oder?

Also ist zunächst das Problem von den Ländern generiert, die keine entsprechenden Gesetze verabschieden, die es den Gemeinden einfacher machen Sonntagsöffnungen rechtssicher zu genehmigen.

BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #69 am: 04.04.2022 20:37 »
Mein Gott, wie oft soll ich es noch sagen, die Gesetze sind nicht das Problem.

Es sind die Veranstaltungen vor Ort. Die Abwägung in Bezug auf Annex erfolgt nicht anhand der gesetzlich vorgesehenen Quantität sondern nur anhand einer einzelnen Veranstaltung.

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #70 am: 05.04.2022 06:19 »
Mein Gott, wie oft soll ich es noch sagen, die Gesetze sind nicht das Problem.

Es sind die Veranstaltungen vor Ort. Die Abwägung in Bezug auf Annex erfolgt nicht anhand der gesetzlich vorgesehenen Quantität sondern nur anhand einer einzelnen Veranstaltung.
Mein Gott wie oft soll ich es noch sage, die Veranstaltungen vor Ort sind das Problem, weil die Gesetze sie als Bedingungen vorgeben.
Ein Gesetz welches diese vorgaben für die Bewilligung nicht oder anders hat, kann diese Problem umgehen.
Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.
Das GG verlangt einen gesetzlichen Schutz des Sonntags.
Der wäre mEn auch noch gegeben, wenn das Gesetz es ermöglicht, dass eine Gemeinde 4 Sonntage im Jahr bedingungslos zur absolut freien Verfügung hätte.
Nicht jedoch, wenn 40 Sonntage im Gesetz stehen würden.

Jetzt klarer🤪

BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #71 am: 05.04.2022 08:41 »

Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.

Jetzt klarer🤪

Und ich behaupte das auch. Und? Jedoch dürfte wenn uns den Behauptungen des BVerfG wohl anschließen müssen.

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #72 am: 05.04.2022 08:57 »

Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.

Jetzt klarer🤪

Und ich behaupte das auch. Und? Jedoch dürfte wenn uns den Behauptungen des BVerfG wohl anschließen müssen.
Also bist du auch der Meinung, dass das Problem, dass in einigen Gemeinden keine Sonntagsöffnung erlaubt wird,  alleinig durch die Ladenöffnungsgesetze erzeugt wird und nicht durch das Grundgesetz.
Und es keinerlei Grundgesetzänderung bedarf, sondern nur klug gemachte Ladenöffnungsgesetze, damit alle Gemeinden 4 Tage im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag machen können?

Mein Gott, wie oft soll ich es noch sagen, die Gesetze sind nicht das Problem.

Klang bisher anders, aber dann haben wir wohl aneinander vorbei geredet.

BAT

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #73 am: 05.04.2022 09:00 »
Ja, so ist das. Die Gesetze sind nicht das Problem, es ist das Grundgesetz. Oder die Einsicht, von diesem Instrument ganz abzulassen.

Aber scheinbar werden solche Sonntage bei Euch ja nicht abgesagt. Dann ist es ein lokales Problem.

WasDennNun

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Antw:Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
« Antwort #74 am: 05.04.2022 09:18 »
Ja, so ist das. Die Gesetze sind nicht das Problem, es ist das Grundgesetz. Oder die Einsicht, von diesem Instrument ganz abzulassen.

Aber scheinbar werden solche Sonntage bei Euch ja nicht abgesagt. Dann ist es ein lokales Problem.

Falsch fasch falsch.
Es sind derzeitig alleinig die Ladenöffnungsgesetz, die bei euch die Sonntagsöffnung verhindern.
Das Grundgesetz ist unschuldig.

Fazit: offensichtlich hast du es immer noch nicht verstanden.

Auch ohne GG Änderung könnten alle Gemeinden 4 Tage Sonntags auf haben.
Das GG verbietet es nicht.
Man müsste nur entsprechend ein Ladenöffnungsgesetz verabschieden.