Ernsthaft? Natürlich ist der Besuch eine Seebades, der Ulraub eine seelische Erhebung und damit immer gedeckt von den Ausnahmen zur Ladenöffnung.
Hihi, da andere dort eine seelische Erhebung haben, darf dort Sonntags geöffnet werden. Und die Angestellten, die dann arbeiten müssen werden um ihre GG rechte gebracht?
Klingt irgendwie schräg.
Das Problem ist halt real, in vielen Gemeinden. Und ich habe nur den Eindruck, hier müsste endlich mal der Knoten durchschlagen werden.
Klar, wäre ein simples platt machen dieser Verweise auf Weimar der beste Weg, damit die Länder Ladenöffnungsgesetz bauen können wie es ihnen gefällt, welche dann allen Gemeinden die Freiheit geben könnte jederzeit und immer wieder Sonntagsarbeit zu erlauben.
(Artikel 140 GG bezieht sich ja nicht nur auf die Ladenöffnungszeiten, sondern ist allgemein gültig, oder habe ich da was verpasst.)
Interessant wäre es aber auch, was mit einem Ladenöffnungsgesetz geschieht, wenn dort die Hürden für eine Sonntagsöffnung runtergeschraubt werden.
Wenn Firmen wie VW hin und wieder Sonntagsarbeit machen dürfen, warum nicht auch der Klammottenladen.
(naja Amazon würde sich freuen, wenn 140 gestrichen würde, endlich 7/24 Auslieferung möglich)
Und es erschließt sich mir nicht, warum in Bäder und Kurorten und Inseln, es mit dem GG vereinbar ist, dass die Angestellten dort ständig auf diese Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verzichten müssen, während es 20 km weiter plötzlich ein GG Bruch darstellt, wenn da 4 mal aufgemacht wird.
Hast du da eine BVerG Quelle für, oder liegt es nicht am GG, sondern alleinig an den beschissen gemachten Öffnungsgesetz? Weswegen es für einige Gemeinden ein reale Problem ist.