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Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 20:37 ---Mein Gott, wie oft soll ich es noch sagen, die Gesetze sind nicht das Problem.
Es sind die Veranstaltungen vor Ort. Die Abwägung in Bezug auf Annex erfolgt nicht anhand der gesetzlich vorgesehenen Quantität sondern nur anhand einer einzelnen Veranstaltung.
--- End quote ---
Mein Gott wie oft soll ich es noch sage, die Veranstaltungen vor Ort sind das Problem, weil die Gesetze sie als Bedingungen vorgeben.
Ein Gesetz welches diese vorgaben für die Bewilligung nicht oder anders hat, kann diese Problem umgehen.
Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.
Das GG verlangt einen gesetzlichen Schutz des Sonntags.
Der wäre mEn auch noch gegeben, wenn das Gesetz es ermöglicht, dass eine Gemeinde 4 Sonntage im Jahr bedingungslos zur absolut freien Verfügung hätte.
Nicht jedoch, wenn 40 Sonntage im Gesetz stehen würden.
Jetzt klarer🤪
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.04.2022 06:19 ---
Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.
Jetzt klarer🤪
--- End quote ---
Und ich behaupte das auch. Und? Jedoch dürfte wenn uns den Behauptungen des BVerfG wohl anschließen müssen.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 05.04.2022 08:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.04.2022 06:19 ---
Offen ist, ob das Grundgesetz Veranstaltungen verlangt.
Ich behaupte nein.
Jetzt klarer🤪
--- End quote ---
Und ich behaupte das auch. Und? Jedoch dürfte wenn uns den Behauptungen des BVerfG wohl anschließen müssen.
--- End quote ---
Also bist du auch der Meinung, dass das Problem, dass in einigen Gemeinden keine Sonntagsöffnung erlaubt wird, alleinig durch die Ladenöffnungsgesetze erzeugt wird und nicht durch das Grundgesetz.
Und es keinerlei Grundgesetzänderung bedarf, sondern nur klug gemachte Ladenöffnungsgesetze, damit alle Gemeinden 4 Tage im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag machen können?
--- Zitat von: BAT am 04.04.2022 20:37 ---Mein Gott, wie oft soll ich es noch sagen, die Gesetze sind nicht das Problem.
--- End quote ---
Klang bisher anders, aber dann haben wir wohl aneinander vorbei geredet.
BAT:
Ja, so ist das. Die Gesetze sind nicht das Problem, es ist das Grundgesetz. Oder die Einsicht, von diesem Instrument ganz abzulassen.
Aber scheinbar werden solche Sonntage bei Euch ja nicht abgesagt. Dann ist es ein lokales Problem.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 05.04.2022 09:00 ---Ja, so ist das. Die Gesetze sind nicht das Problem, es ist das Grundgesetz. Oder die Einsicht, von diesem Instrument ganz abzulassen.
Aber scheinbar werden solche Sonntage bei Euch ja nicht abgesagt. Dann ist es ein lokales Problem.
--- End quote ---
Falsch fasch falsch.
Es sind derzeitig alleinig die Ladenöffnungsgesetz, die bei euch die Sonntagsöffnung verhindern.
Das Grundgesetz ist unschuldig.
Fazit: offensichtlich hast du es immer noch nicht verstanden.
Auch ohne GG Änderung könnten alle Gemeinden 4 Tage Sonntags auf haben.
Das GG verbietet es nicht.
Man müsste nur entsprechend ein Ladenöffnungsgesetz verabschieden.
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