Reine verkaufsoffenen Sonntage sind in D nicht möglich!
Das ist ein unbewiesen Behauptung!!
Mir ist nicht bekannt, dass ein Ladenöffnungsgesetz vom BVerG kassiert wurde, welches ein paar verkaufsoffene Sonntage zulässt.
Mir ist auch nicht bekannt, dass es ein Ladenöffnungsgesetz gibt oder gab, welches in sehr moderater weise (s.u.) es den Läden in einer Gemeinde erlauben würde, anlasslos zu öffnen.
Umgekehrt gefragt: welche Funktion sollte Artikel 140 denn deiner Meinung dann noch haben?
Steht da doch: Der Sonntag ist gesetzlich zu schützen (Es geht da nicht nur um Ladenöffnungszeiten, sondern um alle Arbeitsformen)
MEn wird dieser grundgesetzliche Schutz weiterhin gewährleistet, wenn ein Ladenöffnungsgesetz es einmal im Quartal erlaubt, dass eine Gemeinde die Läden öffnen lässt. (Ohne Bedingungen wie Veranstaltung oder sonstige Feigenblätter)
Und solange ich nicht ein Verfassungsurteil dazu lesen, welches diese These widerlegt, sehe ich keine Veranlassung da falsch zu liegen.
Sondern sehe einfach nur blöde Politiker, die es nicht geschissen bekommen ein solches Gesetz zu formulieren.