Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit in der freien Wirtschaft und habe mich kürzlich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben (TVöD Bund). Ich bin also ein absoluter Neuling in Sachen Tarifverträge.
Nachdem ich mich in das Thema "Eingruppierung" etwas eingelesen habe, stieß ich auf die mögliche "Gefahr", dass sich nach der Einstellung herausstellt, dass man vom AG falsch (= zu hoch) eingruppiert wurde und man von heute auf morgen rückgruppiert werden kann.
Daher frage ich euch:
1. Lebt man im öffentlichen Dient also immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass man quasi jeden Tag die Mitteilung erhalten könnte, rückgruppiert zu werden?
2. Wie häufig kommen Rückgruppierungen vor (unabhängig vom Grund der Rückgruppierung)?
3. Stimmt es, dass man sich als AN gegen eine solche Rückgruppierung quasi nicht wehren kann?
4. Gibt es eine Art verbindliche Prüfung, die der AG vor der Einstellung durchführen kann, um zu garantieren, dass der - zukünftige - AN richtig eingruppiert wurde? Gibt es AG, die eine korrekte Eingruppierung des AN im Arbeitsvertrag garantieren? Und falls ja, wäre eine solche Garantie im Fall der Fälle überhaupt gerichtsfest?
Ich bin für alle Antworten dankbar.
Freundlichen Grüße
Quintus