Autor Thema: Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel  (Read 3486 times)

maja1204

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Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« am: 02.04.2022 19:38 »
Hallo ihr Lieben,

leider werde ich in der Problematik, auch nach Recherchen, nicht schlau.
Ich habe von 09/2015 bis 07/2021 im TVL E9a gearbeitet. Meine letzte Stufe war die 4. Dort habe ich als Sachbearbeiterin im Sozialamt gearbeitet.
Ab 08/2021 habe ich eine andere Tätigkeit im anderen Bundesland im TVÖD angefangen. Dort war ich auch in der E9a eingruppiert und die Stufe 4 wurde übernommen. Da die Tätigkeit leider nicht so meins war, habe ich zu 04/2022 gekündigt und nehme ab 05/2022 direkt wieder eine Tätigkeit bei dem vorherigen Bundesland im TVL (also selber 1. Arbeitgeber) an. Diesmal bin ich aber in der E9b eingruppiert. Die Besonderheit ist, dass es wieder im Sozialamt ist, also gleiche Tätigkeit, mit geringfügigen Aufgaben mehr, deswegen E9b. Aber diesmal soll ich in Stufe 1 wieder anfangen.
Habe ich da Möglichkeiten? Ich habe ja mit weniger Anrechnung geplant, aber komplett von Null nicht.
Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

Vielen lieben Dank.

Albeles

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 02.04.2022 19:59 »
Du kannst doch sagen für Stufe 1 kommst Du nicht. Der AG soll gucken wie er es hinbekommt Dich in E9b/3 einzustellen. Bei einer Höhergruppierung wärst Du ja auch da gelandet. Paragraph 16.5 oder sonst was wird schon klappen wenn der AG auch wirklich will.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 03.04.2022 09:10 »
Leider hast du zulange mit dem AG rück-wechsel gewartet, unter 6 Monate wäre ein andere Situation gewesen.

So kannst du fordern, dass sie aufgrund von §16.2a die Güte haben dir die Stufen aus dem TVöD anzuerkennen.
Dann wäre die Stufe 3 (quasi wie bei einer Höhergruppierung) tariflich korrekt umsetzbar.
Wenn du die Einzige geeignete Bewerberin warst, dann könnte der AG auch förderliche Zeiten anerkennen und da könnte er sogar so großzügig sein und dich in der Stufe 4 einstellen.

Einschlägige Berufserfahrung wird hier schwer darstellbar sein, zumindest vor Gericht, denke ich.

Somit hast du in der Tat nur den Anspruch auf die Stufe 1, aber der AG könnte dich ohne Probleme in der Stufe 3 (oder 4) tariflich korrekt einstellen.

Wenn der Personaler sagt: Wir können nur die Stufe 1, dann lügt er oder ist unendlich unfähig und du solltest ihn auf die oben genannte Möglichkeiten hinweisen.
Wenn der PA sagt, wir werden (wollen) dich nur in Stufe 1 einstellen, dann musst du dich entscheiden, ob du das machst, oder ablehnst, oder dich da erstmal parkst und was anderes suchst.

maja1204

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 04.04.2022 08:21 »
Naja, einfach die Pistole auf die Brust setzen...Ja wäre eine Maßnahme, aber ich glaube für ein gutes Verhältnis zum AG nicht so geeignet.

Ich habe da natürlich wenig Ahnung gehabt und durch die Haushaltsmaßnahmen, war der Weg von Bewerbung zu Einstellung einfach enorm lang..Leider, sodass mehr als 6 Monate unumgänglich waren.

Derzeit versuche ich mit Nachweisen an die Beschäftigungstelle heranzutreten und mit denen zu verhandeln. Leider bisher ohne viel Erfolg, wegen der schwierigen Kontaktaufnahme. Ich weiß auch nicht, ob ich da überhaupt Chancen habe. Da die Problematik so komplex ist und die Paragraphen auch sehr unterschiedlich und ungerecht ausgelegt werden können.
Zumindest sehe ich eine Ungerechtigkeit bei bereits erworbener Berufserfahrung, insbesondere beim Wechsel zurück zum alten AG. Andere erhalten beim Wechsel (selbe Arbeitsstelle nur anderes Bezirksamt) die Stufe ohne große Anstrengung, andere nicht.
Zumal ich 14 Monate Tätigkeit im der E9b vorweisen kann (Aushilfe im der Flüchtlingskrise 2015), ergo komplett die gleichwertige Stelle, die ich nun anfange. Aber auch das ist keine einschlägige Berufserfahrung, gemäß der Schreiben der Personalstelle.

Lars73

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 04.04.2022 08:27 »
Leider hast du zulange mit dem AG rückwechsel gewartet, unter 6 Monate wäre ein andere Situation gewesen.

Was wäre dann anders gewesen?

Organisator

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 04.04.2022 08:46 »
Naja, einfach die Pistole auf die Brust setzen...Ja wäre eine Maßnahme, aber ich glaube für ein gutes Verhältnis zum AG nicht so geeignet.

Das wie du schreibst "Pistole auf die Brust setzen" ist sogar notwendig. Die Anerkennung förderlicher Zeiten für die Stufenzuordnung kann nur dann erfolgen, wenn ein Bedarf dafür besteht. Und den Bedarf löst du nur dann aus, wenn du sagst, für Stufe 1 den Job nicht antreten zu wollen.
Umgekehrt: Wenn du für Stufe 1 kommst, bestünde ja keine Notwendigkeit, dir eine andere Stufe anzubieten.

Deine gesehene Ungerechtigkeit mag so vorliegen, ist aber tariflich gesehen kein Argument, was dich weiterbringt.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 04.04.2022 09:06 »
Naja, einfach die Pistole auf die Brust setzen...Ja wäre eine Maßnahme, aber ich glaube für ein gutes Verhältnis zum AG nicht so geeignet.
Wieso Pistole auf die Brust?
Du machst ein Arbeitsangebot und verhandelst mit dem AG. Die natürlichste Sache der Welt, insbesondere wenn man mit dem Angebot welches der AG macht nicht einverstanden ist.
Zitat
Derzeit versuche ich mit Nachweisen an die Beschäftigungstelle heranzutreten und mit denen zu verhandeln. Leider bisher ohne viel Erfolg, wegen der schwierigen Kontaktaufnahme. Ich weiß auch nicht, ob ich da überhaupt Chancen habe. Da die Problematik so komplex ist und die Paragraphen auch sehr unterschiedlich und ungerecht ausgelegt werden können.
Ich sehe da keine besondere Komplexität:
Es gibt zwei klare Wege, wie der AG dich tariflich in die Stufe 3/4 stecken kann, wenn er will.
Zitat
Zumindest sehe ich eine Ungerechtigkeit bei bereits erworbener Berufserfahrung, insbesondere beim Wechsel zurück zum alten AG. Andere erhalten beim Wechsel (selbe Arbeitsstelle nur anderes Bezirksamt) die Stufe ohne große Anstrengung, andere nicht.
Berufserfahrung ist im TV-L irrelevant, dass ist nicht ungerecht, sondern der Wille der Tarifparteien.

Die einen verhandeln erfolgreich die anderen nicht, ich kann da keine Ungerechtigkeit sehen.
Zitat
Zumal ich 14 Monate Tätigkeit im der E9b vorweisen kann (Aushilfe im der Flüchtlingskrise 2015), ergo komplett die gleichwertige Stelle, die ich nun anfange. Aber auch das ist keine einschlägige Berufserfahrung, gemäß der Schreiben der Personalstelle.
Es gilt (leider) die Faustregel, dass einschlägige Berufserfahrung nicht in einer niedrigeren EG gesammelt werden kann.
Aber natürlich besteht in deinem Fall die berechtigte Chance, dass deine alten Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen sind. (am Ende musste da zur Not klagen)
Und es ist traurig, wenn sich da der AG nicht dazu hinreisen kann, dir ein besseres Angebot als die Stufe 1 freiwillig zu geben.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 04.04.2022 09:07 »
Leider hast du zulange mit dem AG rückwechsel gewartet, unter 6 Monate wäre ein andere Situation gewesen.

Was wäre dann anders gewesen?
Die Begrenzung der einschlägigen Berufserfahrung auf Stufe 3 wäre nicht gegeben.

Lars73

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #8 am: 04.04.2022 09:17 »
Aber in dem Fall geht es doch gar nicht um einschlägige Berufserfahrung.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #9 am: 04.04.2022 09:27 »
Aber in dem Fall geht es doch gar nicht um einschlägige Berufserfahrung.
Das kann man so eindeutig nicht sagen.

maja1204

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #10 am: 04.04.2022 17:45 »
Also ich habe nun erstmal ein Antrag auf Stufenzuordnung gestellt. Meine Chancen liegen wohl gut, zumal mir gesagt wurde, dass meine eingereichten Nachweise einschlägige Berufserfahrung ist. Aber die übergeordnete Personalstelle hat dies vorher verneint.
Ich halt euch auf dem laufenden. Einige Tipps haben mir geholfen, mal was zu fordern. Ich danke euch

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #11 am: 05.04.2022 06:42 »
Die Anerkennung der förderlichen Zeit ist nur vor Vertragsabschluss tariflich möglich, dass solltest du also vor Unterschrift geklärt haben.

Kaiser80

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #12 am: 05.04.2022 07:11 »
Bin jetzt nicht so tief im TV-L drin. Aber gibt es da keine dem §16 Abs. 2a des TVÖD entsprechende Regelung?

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #13 am: 05.04.2022 07:39 »
Die gibt es auch.
Aber da ist die geistige Hürde, dass die Stufen aus der 9a ja nichts mit den Stufen der 9b gemein haben.
Also einige argumentieren da durchaus so, dass man keine Stufen in der 9b hat, die man übernehmen könnte.
(Wobei ich es eher so sehen würde, dass man dann halt die Stufen der 9a nimmt und dann eine HG macht)

Kaiser80

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Antw:Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #14 am: 05.04.2022 07:49 »
Das es da eine geistige Hürde geben soll bereitet meinem Geist erhebliche Schmerzen...