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Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel

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maja1204:
Hallo ihr Lieben,

leider werde ich in der Problematik, auch nach Recherchen, nicht schlau.
Ich habe von 09/2015 bis 07/2021 im TVL E9a gearbeitet. Meine letzte Stufe war die 4. Dort habe ich als Sachbearbeiterin im Sozialamt gearbeitet.
Ab 08/2021 habe ich eine andere Tätigkeit im anderen Bundesland im TVÖD angefangen. Dort war ich auch in der E9a eingruppiert und die Stufe 4 wurde übernommen. Da die Tätigkeit leider nicht so meins war, habe ich zu 04/2022 gekündigt und nehme ab 05/2022 direkt wieder eine Tätigkeit bei dem vorherigen Bundesland im TVL (also selber 1. Arbeitgeber) an. Diesmal bin ich aber in der E9b eingruppiert. Die Besonderheit ist, dass es wieder im Sozialamt ist, also gleiche Tätigkeit, mit geringfügigen Aufgaben mehr, deswegen E9b. Aber diesmal soll ich in Stufe 1 wieder anfangen.
Habe ich da Möglichkeiten? Ich habe ja mit weniger Anrechnung geplant, aber komplett von Null nicht.
Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

Vielen lieben Dank.

Albeles:
Du kannst doch sagen für Stufe 1 kommst Du nicht. Der AG soll gucken wie er es hinbekommt Dich in E9b/3 einzustellen. Bei einer Höhergruppierung wärst Du ja auch da gelandet. Paragraph 16.5 oder sonst was wird schon klappen wenn der AG auch wirklich will.

WasDennNun:
Leider hast du zulange mit dem AG rück-wechsel gewartet, unter 6 Monate wäre ein andere Situation gewesen.

So kannst du fordern, dass sie aufgrund von §16.2a die Güte haben dir die Stufen aus dem TVöD anzuerkennen.
Dann wäre die Stufe 3 (quasi wie bei einer Höhergruppierung) tariflich korrekt umsetzbar.
Wenn du die Einzige geeignete Bewerberin warst, dann könnte der AG auch förderliche Zeiten anerkennen und da könnte er sogar so großzügig sein und dich in der Stufe 4 einstellen.

Einschlägige Berufserfahrung wird hier schwer darstellbar sein, zumindest vor Gericht, denke ich.

Somit hast du in der Tat nur den Anspruch auf die Stufe 1, aber der AG könnte dich ohne Probleme in der Stufe 3 (oder 4) tariflich korrekt einstellen.

Wenn der Personaler sagt: Wir können nur die Stufe 1, dann lügt er oder ist unendlich unfähig und du solltest ihn auf die oben genannte Möglichkeiten hinweisen.
Wenn der PA sagt, wir werden (wollen) dich nur in Stufe 1 einstellen, dann musst du dich entscheiden, ob du das machst, oder ablehnst, oder dich da erstmal parkst und was anderes suchst.

maja1204:
Naja, einfach die Pistole auf die Brust setzen...Ja wäre eine Maßnahme, aber ich glaube für ein gutes Verhältnis zum AG nicht so geeignet.

Ich habe da natürlich wenig Ahnung gehabt und durch die Haushaltsmaßnahmen, war der Weg von Bewerbung zu Einstellung einfach enorm lang..Leider, sodass mehr als 6 Monate unumgänglich waren.

Derzeit versuche ich mit Nachweisen an die Beschäftigungstelle heranzutreten und mit denen zu verhandeln. Leider bisher ohne viel Erfolg, wegen der schwierigen Kontaktaufnahme. Ich weiß auch nicht, ob ich da überhaupt Chancen habe. Da die Problematik so komplex ist und die Paragraphen auch sehr unterschiedlich und ungerecht ausgelegt werden können.
Zumindest sehe ich eine Ungerechtigkeit bei bereits erworbener Berufserfahrung, insbesondere beim Wechsel zurück zum alten AG. Andere erhalten beim Wechsel (selbe Arbeitsstelle nur anderes Bezirksamt) die Stufe ohne große Anstrengung, andere nicht.
Zumal ich 14 Monate Tätigkeit im der E9b vorweisen kann (Aushilfe im der Flüchtlingskrise 2015), ergo komplett die gleichwertige Stelle, die ich nun anfange. Aber auch das ist keine einschlägige Berufserfahrung, gemäß der Schreiben der Personalstelle.

Lars73:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.04.2022 09:10 ---Leider hast du zulange mit dem AG rückwechsel gewartet, unter 6 Monate wäre ein andere Situation gewesen.

--- End quote ---

Was wäre dann anders gewesen?

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