Autor Thema: [NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016 *NEU*  (Read 1422 times)

_restore

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Hallo zusammen,

das alte Thema war zu lange unbeachtet und kann daher leider nicht weitergeführt werden. Man findet es hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111194.0.html

Ich habe letzte Woche Neuigkeiten erhalten. Mein Verfahren ist jetzt „Teil einer - mittlerweile 3 Berufungsverfahren - Serie von Parallelverfahren“. Es wird auf die Ausführungen eines Urteils vom VG Oldenburg vom 08.12.2021 gewartet. 6 3375/18, beim OVG mit Aktenzeichen 5 LC 5/22. Weiß da jemand was drüber?!

Ich bin gespannt.

rw

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Hallo _restore,
nein ich kann hier nichts weiter beitragen. Allerdings interessiert mich der Sachverhalt/ die Hintergründe der Klage.

(Ich hatte zwar selber damals noch "Glück" und bin kurz vor Ende der Übergangsfrist BaP geworden und rutschte in die, aufgrund des Lebensalters, sehr günstige "alte" Regelung. Der Jahrgang nach mir mit einigen älteren Kollegen hatte jedoch dieses nicht mehr...)

Danke und Gruß!

_restore

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Die Kurzfassung:
Zum 1.1.17 trat das neue NBesG inkraft, wobei wesentliche Teile bzgl. der Besoldung bereits rückwirkend ab dem 1.9.2011 inkraft traten. Hier das Gesetz:

https://www.niedersachsen.de/download/113907/Nds._GVBl._Nr._20_2016_vom_29.12.2016_S._307-372.pdf

Bei allen, die zwischen 1.9.2011 und 31.12.2016 verbeamtet wurden, wird eine Günstigkeitsprüfung zwischen neuem Recht (Erfahrungsstufensystem) und altem Recht (Lebensaltersystem) durchgeführt, vgl. §72. Und bei der nachträglichen Bestimmung der Einstiegsstufe nach neuem Recht sind das NLBV und ich und uneinig.
In §25 heißt es:
„Die Beamtin oder der Beamte ist zu Beginn des Beamtenverhältnisses mit einem der in § 1 genannten Dienstherren der ersten Erfahrungsstufe zugeordnet, in der für ihre oder seine Besoldungsgruppe in Anlage 5 ein Grundgehaltssatz ausgewiesen ist“.
Wichtig: Paragraph 25 und die dort genannte Anlage 5 sind beide ab 2011 gültig.

Meine Gesetzesinterpretation: Man guckt sich also die Anlage 5 aus dem hinteren Teil des Gesetzes an und sieht, dass dort die Stufe 4 die erste Stufe ist, für die ein Betrag aus gewiesen ist.
Die NLBV-Interpretation: Man guckt sich stattdessen die alte Besoldungstabelle aus meinem Einstellungsjahr 2012 an und liest dort die Stufe 3 ab.




Studienrat

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Jetzt sind es 3 VG‘s, die diesen Sachverhalt betreffende Klagen abwiesen.
Sollte man da noch Hoffnung haben?