Autor Thema: Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz  (Read 3151 times)

Kühlschrank

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Hallo zusammen,

wir haben in unserem Bereich eine neue Stellenbeschreibung für einen Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz (bisher in EG 9a eingruppiert). Ein paar Eckdaten:
Bundesland RLP
Kommune mit 30.000 Einwohnern
Stelleninhaber hat den AL II

Bezüglich der auszuübenden Tätigkeiten würde ich gerne eure Einschätzung zur Eingruppierung erfahren:

Bewirtschaftung des Teilhaushaltes Brand- und Katastrophenschutz (15%):
Eigenverantwortliche Planung, Aufstellung, Durchführung, Steuerung und Überwachung des Teilhaushaltes Brand- und Katastrophenschutz

- Eigenständige Ermittlung des Finanzbedarfs für die Bereiche:
EDV-Infrastruktur, Leitstellen und Werkstätten, Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Fahrzeugbeschaffungen, Beschaffung feuerwehrtechnischer Gerätschaften, Personal, Aus- und Fortbildung, örtlicher Katastrophenschutz
- Über Einsatz der Haushaltsmittel, Ausschreibungen und Auftragserteilungen entscheiden, soweit nicht politischen Gremien vorbehalten
- Kostenentwicklung beobachten, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen veranlassen bzw. durchführen
- Sachliche und rechnerische Feststellungsbefugnis


Fahrzeugbeschaffungen (20%)

- Projektleitung
- Abstimmung der Förderfähigkeit mit der ADD, Kreisverwaltung und Landesfeuerwehrakademie bis zur unterschriftsreifen Erstellung von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen
- Eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung von Ausschreibungen zur Beschaffung von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen
- Eigenständige Prüfung und Überarbeitung extern erstellter Leistungsverzeichnisse
- Ausarbeitung eigener Leistungsverzeichnisse
- Prüfung vergaberechtlicher Voraussetzungen
- Vorbereitung und Begleitung der Vergabe
- Prüfung von Angeboten, Erarbeitung einer Vergabeempfehlung
- Erstellung von entsprechenden Beschlussvorlagen für politische Gremien
- Selbstständige Auftragserteilung
- Teilnahme an Aufbau- und Rohbaubesprechungen sowie an Endabnahmen und Auslieferungen an der Produktionsstätte; Überprüfung des Leistungsverzeichnisses; Prüfung, ob förderrechtliche Vorgaben, DIN, technische Richtlinien u.a. eingehalten und umgesetzt worden sind

Allgemeine Planung / Vorbeugender Brandschutz / Alarm- und Einsatzplanung / Katastrophen- und Zivilschutz (20%)

- Eigenverantwortliche und selbstständige Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, u.a. Fahrzeug-, Bau- und Gerätekonzepte
- Umsetzung des vorgenannten Brandschutzbedarfsplans
- Risikoanalyse; turnusgemäße Prüfung und ggf. Anpassung der Risikoklassen nach FwVO
- Strategische und operative Planung und Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes
- Grundsatzentscheidungen für die Feuerwehr
- Mitarbeit in der objekt- und ereignisbezogenen Alarm- und Einsatzplanung
- Zusammenarbeit mit der Brandschutzdienststelle im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
- Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Katastrophenschutzbehörde:
Örtliche Maßnahmen im Rahmen der Vorsorgegesetze bearbeiten
Umsetzung der Katastrophenschutzkonzepte des Landes
Aufgaben des Warn- und Alarmdienstes ausführen
Aufgaben des öffentlichen Zivilschutzes durchführen, Selbstschutzaufgaben koordinieren, Ausbau und Pflege der Kontakte zu Hilfsorganisationen

Rechtliche Prüfungen / Ausarbeitung und Prüfung von Satzungen (20%)

- Rechtliche Prüfung zur Erhebung von Kostenersatz gebührenpflichtiger Einsätze
- Erstellung von Gebührenbescheiden einschließlich der Widerspruchsbearbeitung mit Zeichnungsbefugnis
- Eigenverantwortliche und selbstständige Erarbeitung rechtlicher Grundlagen, sowie ständige Aktualisierung der Satzung zur Erhebung von Kostensätzen für Brandeinsätze und Hilfeleistungen inkl. Kostenkalkulation; Erarbeitung von Satzungsvorlagen als unterschriftsreife Beschlussvorlage

Personal (12,5%)

- Zuständig für 560 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige  sowie 130 Mitglieder der Jugendfeuerwehren
- Eigenverantwortliche Erstellung und Fortschreibung von Dienst- und Geschäftsanweisungen
- Bearbeitung von Lohn- und Verdienstausfall für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungen
- Eigenverantwortliche Bearbeitung von Aus- und Fortbildungsangelegenheiten; Organisation und Durchführung von Ehrungen / Beförderungen, Wahlen, Ernennungen, Ver- und Entpflichtungen, arbeitsmedizinischen Untersuchungen sowie Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
- Aktualisierung und Berechnung von Aufwandsentschädigungssätzen für ehrenamtliche Gerätewarte inkl. Erarbeitung von Satzungsvorlagen
- Konfliktmanagement
- Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen (DRK, MHD, DLRG, THW usw.)


Bau- und Sanierungsmaßnahmen (12,5%)

- Projektmanagement von Baumaßnahmen, u. a. An- und Umbauten, Sanierung von Bestandgebäuden und bei Neubauvorhaben
- Planung und Überwachung von Instandsetzungs- und Investitionsmaßnahmen
- maßnahmenbezogene Steuerung externer Planungsteams
- Erarbeitung von mittelfristigen Bau- und Instandhaltungskonzepten
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion


Da in diesem Bereich mehrere MA tätig sind, steht aktuell die Überlegung an, ob eine Teamleitung (Dienst- und Fachvorgesetzter) eingerichtet wird. Insgesamt gibt es neben dieser Stelle noch 2,5 Gerätewarte (0,5x EG 7, 2x EG 6), 0,5 Verwaltung (EG 7) und 0,5 Alarm- und Einsatzplanung (EG 9a). Die Teamleitung würde nach bisheriger Einschätzung ca. 20% Zeitanteile ausmachen, wofür andere Bereiche von der 0,5 Verwaltungsstelle übernommen würden.

Würde die Teamleitung in diesem Konstrukt die Eingruppierung beeinflussen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #1 am: 04.04.2022 11:15 »
So denn die Rechtsmeinung EG 9a korrekt ist lautet die Antwort: Nein, da der Zeitanteil i.H.v. 20% nicht reichte um über die 9a zu kommen. Das Terifmerkmal für 9b sind  gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert, auf die 9b bauen dann die weiteren Entgeltgruppen auf. guFk sehe ich keinem der Vorgänge.

 

Kühlschrank

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #2 am: 04.04.2022 12:01 »
Danke dir!

@Kaiser80:
Die gelisteten Tätigkeiten ohne den Aspekt der Teamleitung würden die EG 9a bestätigen oder wäre selbst diese EG unrealistisch?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #3 am: 04.04.2022 12:52 »
Eigentlich bräuchte man Arbeitsvorgänge um das zu bewerten, hier handelt es sich eher um "Tätigkeiten".
Für die EG 9a benötigt man >=50% selbständige Leistungen. Das Würde ich schon so sehen.

Definition:
"sL erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Sie setzen im Rahmen der geforderten Fachkenntnisse eine eigene Beurteilung und Entschließung zu dem einzuschlagenden Weg und zu dem zu findenden Ergebnis voraus. Das Merkmal bezieht sich folglich nicht auf „eigenständiges” Arbeiten, d.h. ein Arbeiten ohne Einzelanweisungen und Detailkontrolle. Es setzt rechtsbegrifflich vielmehr mehrere Möglichkeiten der Entscheidungsfindung sowie eigene Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume voraus, über die der/die Arbeitsplatzinhaber/in verfügen muss. Von der/dem Beschäftigen werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der/die Beschäftige muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen"


Organisator

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #4 am: 04.04.2022 13:24 »
Würde die Teamleitung in diesem Konstrukt die Eingruppierung beeinflussen?

Sobald eine Leitungsfunktion gegeben ist besteht die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit, dass die gesamte Tätigkeit ein einziger Arbeitsvorgang ist, wenn die Leitungsfunktion die anderen Aufgaben überstrahlt. Dazu gabs hier im Forum auch schomal einen Thread und auch passende Rechtsprechung.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #5 am: 04.04.2022 14:10 »
Das ist in der Tat ein richtiger und wichtiger Hinweis von @organisator und sicher ein Überprüfung wert.

"Teamleitung" hört sich im vorliegenden Fall aber mehr so nach "Titel" denn nach Tätigkeit an...
Die "Teamleitung" der Reinigungskräfte bekommt sicher auch eher selten EG10 aufwärts.

Kühlschrank

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #6 am: 05.04.2022 07:06 »
Vielen Dank für eure Antworten.

"Teamleitung" war hinsichtlich der Tätigkeit noch nicht ganz ausformuliert, da die Grundsätzlichkeit nicht geklärt ist. Es gibt in unserer Struktur eigentlich keine Zwischenebenen wie Sachgebiets- oder Teamleitungen.

@Kaiser80: Noch eine Frage zu deiner Aussage zu Arbeitsvorgängen - Liegt es an der Formulierung bzw. Darstellung, dass aus den einzelnen Tätigkeiten kein Arbeitsvorgang erkennbar ist oder fehlt das Arbeitsergebnis?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung - Brand- und Katastrophenschutz
« Antwort #7 am: 05.04.2022 07:22 »
Ich finde die Formulierung der Tätigkeiten in der Tat sehr gut. Das ist ne  Stellenbeschreibung auf Basis derer ich und auch viele andere "kommunale" eine "Stellenbewertung" vornehmen würden.

Wie du richtig erkannt hast, stellt der Arbeitsvorgang  jedoch ein Arbeitsergebnis dar, das von dem Beschäftigten erzeugt werden soll. Ja, es fehelen m.E. die Arbeitsergebnisse.