Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Bis wann muss AG Arbeitszeugnis ausstellen
Opa:
--- Zitat von: maiklewa am 05.04.2022 08:52 ---Im TV steht, dass es unerzüglich ausgestellt werden muss.
--- End quote ---
Welcher Tarifvertrag findet denn auf den TE Anwendung?
McOldie:
Unverzüglich heißt, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nachzukommen muss, sobald der Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend macht. Die in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltene Legaldefinition ist auch maßgebend, wenn der Begriff in einem Tarifvertrag verwendet wird. Unverzüglich ist aber nicht gleichbedeutend mit sofort; dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu
durchvitaminbjobbekommen:
--- Zitat von: Opa am 05.04.2022 17:31 ---
--- Zitat von: maiklewa am 05.04.2022 08:52 ---Im TV steht, dass es unerzüglich ausgestellt werden muss.
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Welcher Tarifvertrag findet denn auf den TE Anwendung?
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TV-H
durchvitaminbjobbekommen:
--- Zitat von: McOldie am 05.04.2022 17:50 ---Unverzüglich heißt, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nachzukommen muss, sobald der Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend macht. Die in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltene Legaldefinition ist auch maßgebend, wenn der Begriff in einem Tarifvertrag verwendet wird. Unverzüglich ist aber nicht gleichbedeutend mit sofort; dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu
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D. h., ich muss das qualifizierte Arbeitszeugnis erst beantragen und bekomme ich nicht automatisch innerhalb einer gewissen Frist vom AG sozusagen automatisch ausgestellt und zugestellt?
Lars73:
Kommt auf den Tarifvertrag an. Es gibt im öffentlichen Dienst Tarifverträge wo ein Zeugnis ohne Aufforderung durch den Arbeitgeber auszustellen ist.
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