Bei uns, Stiftung öffentliches Recht in Hessen, machen wir das auch immer: Ich selbst hatte drei Untersuchungen: aW, aP, aL.
Das andere Extrem hatten wohl die meisten tarifbeschäftigten Lehrer in Sachsen, die in das Beamtenverhältnis berufen wurden:
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Hausarzt bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Das war's.
Ja, das waren natürlich auch ganz spezielle Umstände, aber es zeigt, was darstellbar ist, wenn der Dienstherr will...