Autor Thema: [Allg] Erneute Amtsarztuntersuchung vor Verbeamtung auf Lebenszeit  (Read 6091 times)

Saggse

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Bei uns, Stiftung öffentliches Recht in Hessen, machen wir das auch immer: Ich selbst hatte drei Untersuchungen: aW, aP, aL.
Das andere Extrem hatten wohl die meisten tarifbeschäftigten Lehrer in Sachsen, die in das Beamtenverhältnis berufen wurden:

1x Hausarzt bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Das war's.

Ja, das waren natürlich auch ganz spezielle Umstände, aber es zeigt, was darstellbar ist, wenn der Dienstherr will...

totoughtotame

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Weil eine blöde Frage, was passiert eigentlich, wenn die gesundheitliche Eignung bei der Verbeamtung auf Probe zwar noch festgestellt worden ist, bei einer erneuten Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung jedoch nicht mehr?
Dann liegt die Eignung für BaL nicht vor und man wird nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe entlassen. Es könnte die Verbeamtung auf Probe evtl. verlängert werden, ob man es macht hängt vom Einzelfall ab und man könnte evtl. im Anschluss einen Arbeitsvertrag als Tarifbeschäftigter bekommen. Allerdings hängt es immer von der Dienststelle ab.

Ich nehme mal an, dass man in dem Fall, in dem man aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wird, nicht "einfach so" einen Arbeitsvertrag bekommt. Schließlich wird dann eine Planstelle frei, bei der es dann doch normalerweise ein Bewerbungsverfahren geben müsste, auf dessen Stelle ich mich dann bewerben könnte ?

Unknown

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Das denke ich hängt stark von der Behörde ab und wieviel Dienstposten bzw. Arbeitsplätze nicht belegt sind. Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass ein neues Bewerbungsverfahren notwendig sein müsste. Ob man einfach von einem verbeamteten Dienstposten zu einem Arbeitsplatz überschrenken kann entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Organisator

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Ich nehme mal an, dass man in dem Fall, in dem man aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wird, nicht "einfach so" einen Arbeitsvertrag bekommt. Schließlich wird dann eine Planstelle frei, bei der es dann doch normalerweise ein Bewerbungsverfahren geben müsste, auf dessen Stelle ich mich dann bewerben könnte ?

So ähnlich habe ich das beobachten können. Zwei Beamte auf Widerruf wurde nicht als Probezeitbeamte übernommen. Einer aus gesundheitlichen Gründen, einer aufgrund zu schlechter Arbeitsleistungen. Beide erhielten Arbeitsverträge, der Schlechtleister befristet.
Der mit den gesundheitlichen Gründen wurde nach einigen Jahren und erneuter amtsärztlicher Begutachtung auf Probe verbeamtet, der Schlechtleister nach Ablauf der Befristung verabschiedet.