Autor Thema: Elternzeit und Verbeamtung im gD  (Read 3469 times)

Mary1910

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Elternzeit und Verbeamtung im gD
« am: 04.04.2022 15:04 »
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Erst einmal zu mir. Ich arbeite seit 03/2019 im gD auf einer E11 (A12) in einer Bundesbehörde. Bei uns stand schon zum Anfang fest, dass jeder sich verbeamten lassen kann.

Nun arbeitete ich erstmal die 18 Monate um die Voraussetzung für die Verbeamtung zu erhalten. Theoretischer Weise hätte ich mich nun zum 09/2020 verbeamten lassen können. Dies tat ich aber nicht, da ich weiterhin auf meiner E11 mehr verdiene als auf einer A9. Weiterhin kommt hinzu, dass ich im Oktober 2020 schwanger geworden bin. Mir wurde gesagt, dass diese Zeit nun auch angerechnet werden kann, auf die Probejahre meiner Verbeamtung. Ich bin dann im April 2021 in den Mutterschutz und seit August 2021 in Elternzeit (geplant bis August 2022).
Nun habe ich erfahren, dass die Elternzeit nicht anerkannt wird. Das heißt, mein ganzes Jahr Elternzeit wird nicht auf die Probezeit der Verbeamtung anerkannt.

Nun zu meiner Frage:

Sollte ich mich dennoch verbeamten lassen zum September 2022, obwohl ich noch 1 Jahr als Angestellte mehr verdiene als Beamter auf Probe? Dieses eine Jahr könnte ich trotzdem noch als Angestellte arbeiten, welches mir dann in der Verbeamtung auf die Probezeit angerechnet wird. Habe ich evtl. einen Denkfehler und übersehe ich etwas wichtiges?
Ist es denn wirklich so, dass die komplette Elternzeit nicht angerechnet werden darf? (wegen Benachteiligung)

Ein guter Rat wäre mir sehr hilfreich.

Lieben Dank schonmal

xap

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #1 am: 04.04.2022 15:37 »
Ich weiß, dass dieses Forum bei Fragen Hilfestellung leisten soll. Aber diese Frage hätte man sich mittels Google innerhalb von 1 Minute (schneller als das Eingangsposting wahrscheinlich geschrieben wurde) selbst beantworten können.

Wie lange soll denn die Probezeit überhaupt sein?

Mal hier lesen:

https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/mutterschutz_und_elternzeit_fuer_beamtinnen_und_beamte/#:~:text=Die%20laufbahnrechtlichen%20Vorschriften%20behandeln%20Elternzeit,Probezeit%20wird%20dann%20nicht%20verl%C3%A4ngert.

Viel interessanter als die Dauer der Probezeit ist im Übrigen das Thema PKV. Die muss nämlich auch bezahlt werden und kann ganz schnell ins Geld gehen, wenn man nur Elterngeld erhält.

Kimonbo

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #2 am: 04.04.2022 15:59 »
Ich würde mich immer wieder verbeamten lassen, bin auch im gD in einem Bundesministerium. Das beste was mir passieren konnte. Viel Geld für wenig bis nichts tun.
Wenn ich Kinder hätte so wie du dann erst recht. Angeblich ist die Besoldung verfassungswidrig und zu niedrig, sodass alles nochmal steigen werden soll, vor allem für Kinder kann es echt goldene Zeiten geben als Beamtin. Mach das! Alles gute und eine schöne Elternzeit!

xap

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #3 am: 04.04.2022 16:28 »
Kimbo am besten ignorieren. Es ist wahlweise im hD oder im gD. Je nachdem wann es den Beitrag verfasst hat. Klassischer Troll.

Mary1910

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #4 am: 04.04.2022 16:31 »
Ich würde mich immer wieder verbeamten lassen, bin auch im gD in einem Bundesministerium. Das beste was mir passieren konnte. Viel Geld für wenig bis nichts tun.
Wenn ich Kinder hätte so wie du dann erst recht. Angeblich ist die Besoldung verfassungswidrig und zu niedrig, sodass alles nochmal steigen werden soll, vor allem für Kinder kann es echt goldene Zeiten geben als Beamtin. Mach das! Alles gute und eine schöne Elternzeit!

Hallo,
ich lasse mich auf jeden Fall verbeamten, aber die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt. Zum September 2022 oder September 2023. Denn ich würde 1 Jahr lang noch mehr Geld verdienen, da ich auf der E11 sitze und nicht auf der A9.

Als Beamter auf Probe sitzt man 3 Jahre. 1 Jahr wird mir nun angerechnet weil ich auf der E11 saß und das andere Jahr war ich in Elternzeit. Die Frage ist nun ob verbeamten 2022 oder 2023.

LG

Mary1910

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #5 am: 04.04.2022 16:36 »
Ich weiß, dass dieses Forum bei Fragen Hilfestellung leisten soll. Aber diese Frage hätte man sich mittels Google innerhalb von 1 Minute (schneller als das Eingangsposting wahrscheinlich geschrieben wurde) selbst beantworten können.

Wie lange soll denn die Probezeit überhaupt sein?

Mal hier lesen:

https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/mutterschutz_und_elternzeit_fuer_beamtinnen_und_beamte/#:~:text=Die%20laufbahnrechtlichen%20Vorschriften%20behandeln%20Elternzeit,Probezeit%20wird%20dann%20nicht%20verl%C3%A4ngert.

Viel interessanter als die Dauer der Probezeit ist im Übrigen das Thema PKV. Die muss nämlich auch bezahlt werden und kann ganz schnell ins Geld gehen, wenn man nur Elterngeld erhält.

Hallo,

wenn es so einfach zu googlen wäre, hätte ich selbst schon die Antwort gefunden. Zwar habe ich auch die Aussage gefunden zu deinem Beitrag aber mein Personalamt sagt mir etwas anderes dazu. Sie sagen mir, die Elternzeit wird nicht angerechnet.
Und ich wollte hier eher einen Rat, ob ich mich nun 2022 oder 2023 verbeamten lassen soll. Siehe auch Kommentarantwort weiter unten. Manchmal übersieht man aber auch Dinge. Meine Elternzeit würde lediglich bis August 2022 gehen außer ich verlängere Sie.

Freundliche Grüße

xap

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #6 am: 04.04.2022 16:40 »
Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?

PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.

edeserver

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #7 am: 04.04.2022 16:45 »
https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf

S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."

Mary1910

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #8 am: 04.04.2022 22:21 »
Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?

PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.

Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).


Mary1910

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #9 am: 04.04.2022 22:37 »
https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf

S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."

Die PDF ist aus Mai 2010. Ist die denn überhaupt noch akutell???

Amtsschimmel

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #10 am: 04.04.2022 22:39 »
https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf

S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."

Die PDF ist aus Mai 2010. Ist die denn überhaupt noch akutell???

Hast du dein Personalamt mal nach deren Rechtsgrundlage des Gegenteiligen gefragt?

Neuling2016

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #11 am: 05.04.2022 08:19 »
Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?

PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.

Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).



Bei der sog. "Durchbeförderung" wäre ich ganz vorsichtig, sofern dir das nicht schriftlich bestätigt wurde...gesagt und versprochen ist schnell etwas, wenn sich der direkte Vorgesetzte nicht mit Dienstpostenbewertung und Planstellen auskennt..

edeserver

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #12 am: 05.04.2022 08:35 »
Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?

PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.

Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).



Guten Morgen,

bei welcher Bundesbehörde bist du beschäftigt? Das ist ja ein Paradies bei euch, muss ich neidvoll anerkennen :).
Ich verstehe dein Anliegen nicht wirklich, denn mit der Argumentation mehr zu verdienen wirst du die Ernennung zur RI'in weiter verzögern. Direkt nach einem Jahr Mindestprobezeit zur ROI'in mit Verleihung Status Beamtin auf Lebenzeit ist nicht ungewöhnlich und mMn auch planbar, aber direkt nach 1 Jahr RAmtfr und 1 Jahr später RAR'in zu werden und damit zu rechnen, fällt mir schwer zu glauben. Zugegeben kenne ich auch nicht alle Bundesbehörden ;).
Ich persönlich würde die Verbeamtung immer vorziehen und nicht hinauszögern. Die PKV wird nicht günstiger (pauschale Abhängigkeit von Alter und Gesundheit, somit Risikozuschlag von bis zu 30% möglich), Anspruch auf Vollzeittätigkeit, Besoldung auch bei längerer Krankheit und mit Kind auch Familienzuschlag.
Wenn du eine Gesamtrechnung für die nächsten 30 Jahre aufstellst, dann wirst du selbst im einfachsten Fall (ohne Inflation, ohne Spitzenförderung, ohne Tarifrunden) mit bereits A11 die E11 finanziell abhängen.

Organisator

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #13 am: 05.04.2022 10:44 »
bei welcher Bundesbehörde bist du beschäftigt? Das ist ja ein Paradies bei euch, muss ich neidvoll anerkennen :).

Das ist gar nicht soooo ungewöhnlich. Gerade die obersten Bundesbehörden haben gebündelte Dienstposten A9g bis A13g und dazu Planstellen hauptsächlich A12/13.

Zwar hängen da die Beförderungen auch von den Beurteilungen ab und die jährlichen Beförderungen würde ich da auch nur bis A 11 vermuten, aber mit nicht ganz schlechten Beurteilungen sollte man 15 -20 Jahre nach der ersten Ernennung im Endamt sein.

PolareuD

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #14 am: 05.04.2022 11:59 »
Ich sage nur BRH. Dort sind A9-A13g bebündelt. Jedes Jahr gibt es eine Beförderung. Hatte einen von denen im Sprachkurs. Er ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt. Wenn das Timing passt benötigt man dafür nur eine Beurteilung, nämlich die zum Ende der Probezeit. Zumal diese auch nicht der Quotierung unterliegt.