Hallo liebes Forum,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Erst einmal zu mir. Ich arbeite seit 03/2019 im gD auf einer E11 (A12) in einer Bundesbehörde. Bei uns stand schon zum Anfang fest, dass jeder sich verbeamten lassen kann.
Nun arbeitete ich erstmal die 18 Monate um die Voraussetzung für die Verbeamtung zu erhalten. Theoretischer Weise hätte ich mich nun zum 09/2020 verbeamten lassen können. Dies tat ich aber nicht, da ich weiterhin auf meiner E11 mehr verdiene als auf einer A9. Weiterhin kommt hinzu, dass ich im Oktober 2020 schwanger geworden bin. Mir wurde gesagt, dass diese Zeit nun auch angerechnet werden kann, auf die Probejahre meiner Verbeamtung. Ich bin dann im April 2021 in den Mutterschutz und seit August 2021 in Elternzeit (geplant bis August 2022).
Nun habe ich erfahren, dass die Elternzeit nicht anerkannt wird. Das heißt, mein ganzes Jahr Elternzeit wird nicht auf die Probezeit der Verbeamtung anerkannt.
Nun zu meiner Frage:
Sollte ich mich dennoch verbeamten lassen zum September 2022, obwohl ich noch 1 Jahr als Angestellte mehr verdiene als Beamter auf Probe? Dieses eine Jahr könnte ich trotzdem noch als Angestellte arbeiten, welches mir dann in der Verbeamtung auf die Probezeit angerechnet wird. Habe ich evtl. einen Denkfehler und übersehe ich etwas wichtiges?
Ist es denn wirklich so, dass die komplette Elternzeit nicht angerechnet werden darf? (wegen Benachteiligung)
Ein guter Rat wäre mir sehr hilfreich.
Lieben Dank schonmal