Autor Thema: Elternzeit und Verbeamtung im gD  (Read 3467 times)

EiTee

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Antw:Elternzeit und Verbeamtung im gD
« Antwort #15 am: 05.04.2022 14:37 »
Bei der sog. "Durchbeförderung" wäre ich ganz vorsichtig, sofern dir das nicht schriftlich bestätigt wurde...gesagt und versprochen ist schnell etwas, wenn sich der direkte Vorgesetzte nicht mit Dienstpostenbewertung und Planstellen auskennt..

Selbst wenn es eine schriftliche Bestätigung geben würde, entfaltet diese keine Bindung! Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Wenn eine Behörde das i.d.R. so handhabt, dann ist das gut, man sollte sich nur nicht wundern, wenn es dann doch anders kommt.