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Elternzeit und Verbeamtung im gD
Mary1910:
--- Zitat von: xap am 04.04.2022 15:37 ---Ich weiß, dass dieses Forum bei Fragen Hilfestellung leisten soll. Aber diese Frage hätte man sich mittels Google innerhalb von 1 Minute (schneller als das Eingangsposting wahrscheinlich geschrieben wurde) selbst beantworten können.
Wie lange soll denn die Probezeit überhaupt sein?
Mal hier lesen:
https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/mutterschutz_und_elternzeit_fuer_beamtinnen_und_beamte/#:~:text=Die%20laufbahnrechtlichen%20Vorschriften%20behandeln%20Elternzeit,Probezeit%20wird%20dann%20nicht%20verl%C3%A4ngert.
Viel interessanter als die Dauer der Probezeit ist im Übrigen das Thema PKV. Die muss nämlich auch bezahlt werden und kann ganz schnell ins Geld gehen, wenn man nur Elterngeld erhält.
--- End quote ---
Hallo,
wenn es so einfach zu googlen wäre, hätte ich selbst schon die Antwort gefunden. Zwar habe ich auch die Aussage gefunden zu deinem Beitrag aber mein Personalamt sagt mir etwas anderes dazu. Sie sagen mir, die Elternzeit wird nicht angerechnet.
Und ich wollte hier eher einen Rat, ob ich mich nun 2022 oder 2023 verbeamten lassen soll. Siehe auch Kommentarantwort weiter unten. Manchmal übersieht man aber auch Dinge. Meine Elternzeit würde lediglich bis August 2022 gehen außer ich verlängere Sie.
Freundliche Grüße
xap:
Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?
PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.
edeserver:
https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf
S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."
Mary1910:
--- Zitat von: xap am 04.04.2022 16:40 ---Wenn du die Elternzeit schon hinter dir hast, muss ich mir die Frage erlauben: Welchen Unterschied macht der Zeitpunkt der Verbeamtung? Also hinsichtlich worauf? Auf eine sofortige Beförderung nach der Probezeit? Sonst etwas?
PS: Nach meiner Kenntnis wird die Elternzeit angerechnet, solange am Ende 1 Jahr Mindestprobezeit übrig bleiben. Wie du das mit deinem Personalamt klärst, weiß ich aber auch nicht. Am Ende spielt das wohl tatsächlich auch nur eine Rolle, wenn am Ende der Probezeit eine Beförderung winkt.
--- End quote ---
Es ist sozusagen eine Geldfrage. Denn als Angestellte verdiene ich auf der E11 mehr, als auf der A9 und könnte noch ein Jahr mehr Geld verdienen, welches mir auf die Probezeit angerechnet wird, falls die Elternzeit nicht anerkannt wird. Und ja, ich bekomme nach 3 Jahren sofort eine Beförderung in A10, ein Jahr später in A11 und wieder ein Jahr später in A12. Wir werden bei uns jährlich durchbefördert.
Aber die Frage ist, übersehe ich evtl etwas, worauf ich nicht komme. Vllt ist es doch besser sich gleich zuverbeamten, der Nachteil ist die PKV und der geringere Verdienst und das dann ganze 2 Jahre (wenn Elternzeit nicht anerkannt wird).
Mary1910:
--- Zitat von: edeserver am 04.04.2022 16:45 ---https://ideenwerk.ag/wp-content/uploads/2017/08/ElternzeitfrBeamteundBeamtinnen_ger.pdf
S. 25
"Die laufbahnrechtlichen Vorschriften behandeln Elternzeit grundsätzlich wie Dienstzeit. Wird der Vorbereitungsdienst wegen einer Elternzeit unterbrochen, verlängert er sich nicht automatisch. Vielmehr ist
im Einzelfall zu prüfen, ob die Abwesenheit während der Elternzeit das
Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet. Ist das der Fall, wird der Vorbereitungsdienst nur in dem Umfang verlängert, der für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Innerhalb der dreijährigen laufbahnrechtlichen Probezeit wird Elternzeit auf die Probezeit angerechnet, wenn mindestens ein Jahr tatsächlich Dienst geleistet wurde. Die Probezeit wird dann nicht verlängert. War
dieses Mindestjahr vor Antritt der Elternzeit noch nicht vollendet, ist die fehlende Zeit bis zur Erfüllung des Mindestjahres im Anschluss an die Elternzeit nachzuholen."
--- End quote ---
Die PDF ist aus Mai 2010. Ist die denn überhaupt noch akutell???
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