Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Kita Leitung von S10 zu S13 und Stufenlaufzeit
Isie:
Die EG S6 gab es rückwirkend ab dem 01.07.2015 nicht mehr. Du müsstest in eine andere Entgeltgruppe übergeleitet worden sein und aus dieser neuen Entgeltgruppe nach S13 höhergruppiert worden sein. Die zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierung nach S10 ist irrelevant, da diese seit dem 01.07.2015 für diesen Personenkreis nicht mehr zutraf.
Steve114:
Ja das trifft schon zu. Mir geht es hier nach der Höhergruppierung um die Herunterstufung in der Stufenlaufzeit von S13 In Stufe 2. Von zuvor schriftlichen S10 Stufe 3. Ob das so korrekt war?
Isie:
Ja, das war korrekt. Von EG S8a, Stufe 3 führt die Höhergruppierung nach EG S 13 in die Stufe 2. Die zwischenzeitliche Höhergruppierung nach EG S 10 ist tarifrechtlich nicht existent und muss ausgeblendet werden.
Steve114:
Der AG ist nicht Mitglied im Tarifverbund und lehnt sich daran jedoch immer an. Wenn der AG am 6.10.15 eine schriftliche Überleitung in S10 Stufe 3 übersendet. Ist das dann irrelevant? (Die S8a war nie vorhanden.) Und dann die am 30.9.15 von TVÖD beschlossee Gruppenanhebung mit Eintragung in der Gehaltsabrechnung im Folgemonat auf S13 auch annimmt.
Es war eine Übergangs.Phase von S6 mit Ausgleichszahlung zu S10. Dann S10 im Oktober 2015 und ab November 2015, S13 Stufe 2.
Isie:
Wenn laut Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD VKA vereinbart ist, dann ist er anzuwenden. Erzieher, die in der EG S6 eingruppiert waren, wurden ab dem 01.07.15 der EG S 8a zugeordnet und haben ihre Stufe behalten. So wie du den Sachverhalt geschildert hast, handelte es sich bei der Höhergruppierung nach S10 um die vor der Tarifeinigung maßgebende Entgeltgruppe. Da diese Höhergruppierung aber nach Inkrafttreten der Tarifvertragsänderung stattgefunden hat, ist sie irrelevant.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version