Hallo Zusammen,
folgende Fragestellung beschäftigt mich gerade:
Eine Kita-Leitung wurde Ende 2015 mit Entgeldgruppe S10, Stufe 3 übertragen.
Im Jahr 2015, kurz vor der Übertragung auf die Stelle, wurde diese zuvor (in S6) mit Ausgleichszahlung wahrgenommen. Soweit so gut.
In diesem Jahr erfolgte jedoch auch eine Entgeldgruppenneubewertung der Tarifgemeindschaft der Länder. Aus S10 wurde S13. Der AG nahm im vorliegenden Fall die S13 und hier die Stufe 2 (ab dem November 2015) mit neuerlichen Beginn der Stufenlaufzeit an. In diesem Zeitraum wurden einige Verdienstabrechungen mit diversen Änderungen meiner Eingruppierung erstellt.
Von S6 Stufe 3, auch S10 Stufe 3, zu letztendlich S13 Stufe 2.
Ist dies so statthaft oder müsste nicht die Stufenlaufzeit in dem Fall weiter laufen? Das es eine Herabstufung geben kann ist bekannt. Jedoch erfolgte ja zuerst eine Höhergruppierung in der gleichen Stufe.
Und dann eine tarifliche Gruppenneuzuordnung. Ist hier eine Herunterstufung von Stufe 3 auf 2 von Seiten des AG korrekt gewesen? Oder hätte man die gleiche Stufe von S10 Stufe 3 in S13 Stufe 3 erst zuweisen müssen? Muss eine solche Herabstufung (schriftlich) mitgeteilt werden?
Vielen Dank für die Einschätzungen.