Autor Thema: Kündigung  (Read 1459 times)

Marianne

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Kündigung
« am: 04.04.2022 17:07 »
Wird eine Ausbildungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfristen mit gerechnet? Also Ausbildung im Betrieb, im unmittelbaren Anschluss daran Beschäftigung im gleichen Betrieb.

McOldie

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Antw:Kündigung
« Antwort #1 am: 04.04.2022 17:35 »
Für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit maßgebend.
Nicht als Beschäftigungszeit rechnen Zeiten, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zurückgelegt worden sind. Das Ausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis nicht gleich.